für die Menschen in Bonn, Rhein-Sieg-Kreis und die Nachbarn an Rhein, Ahr und Erft

Nachhaltiger Wirtschaften

Als gäbe es kein Morgen mehr, steigt die Verschuldung um sage und schreibe 55% von 2,4 Milliarden in 2022 auf 3,7 Milliarden in 2027.

In den kommenden Wochen und Monaten werden die Bonner Ratsgremien und Bezirksvertretungen über den Doppelhaushalt 2023/24 beraten. Der Haushaltsentwurf, der in der Ratssitzung am 08. Dezember 2022 von der Stadtkämmerin eingebracht wurde, ist ein Spiegelbild der desaströsen Haushaltspolitik der grünen Oberbürgermeisterin und der sie tragenden grün-linken Koalition.

Als gäbe es kein Morgen mehr, steigt die Verschuldung um sage und schreibe 55% von 2,4 Milliarden in 2022 auf 3,7 Milliarden in 2027. Seit Übernahme der Regierungsverantwortung der grün-linken Koalition in 2021 werden die Schulden sogar verdoppelt. Besonders besorgniserregend ist, dass die sogenannten Liquiditätskredite, also sozusagen der Dispo-Kredit der Kommune, bis 2027 auf über eine Milliarde ansteigen.

Angesichts steigender Zinsen ist damit der Weg in den Nothaushalt verbunden mit Steuererhöhungen vorgezeichnet. Schon jetzt schlägt die Oberbürgermeisterin für die mittelfristige Finanzplanung eine Erhöhung der Gewerbesteuer um 30 Punkte ab 2026 vor.

Auch sind viele Kosten, u.a. die Tarifsteigerungen im Personalbereich, Mehraufwendungen für die Sanierung des Stadthauses und des Theaters oder die notwendige Vollkostenübernahme für die freien Träger der Kindertagesstätten, noch nicht in den Entwurf eingerechnet.

Außer der drastischen Gebührenerhöhung für Bewohnerparkplätze, eine ausgemachte Autovergrämungsmaßnahme genauso wie z.B. die angestrebte Verknappung des Parkraums in Wohngebieten, werden offensichtlich keine Anstrengungen unternommen, mit eigenen Maßnahmen dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Nur die Forderung, Bund und Land mögen die Schulden übernehmen, steht im Raum. Ganz im Gegenteil wird z.B. der Stellenplan um weitere 435 Stellen ausgeweitet und die Personalaufwendungen klettern auf schwindelerregende 410 Millionen jährlich.

Wir werden in den anstehenden Haushaltsberatungen die ideologisch geprägte Haushaltspolitik deutlich machen und mit eigenen Anträgen deutlich andere Akzente setzen, zum Beispiel in den Bereichen Sauberkeit und Sicherheit, Kinder, Jugend und Familie oder Digitalisierung.

So wollen wir beispielsweise den städtischen Ordnungsdienst stärken, die Kinder- und Jugendarbeit stärker fördern oder durch eine auskömmliche Finanzierung die freien Kita-Träger unterstützen, um die Trägervielfalt in Bonn zu erhalten und ausreichend Betreuungsplätze sicherzustellen.

Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass eine Gesellschaft gegründet wird, die sich um den Ausbau und die Sanierung der Bonner Schulen kümmert – nur so kann der Sanierungsstau Schritt für Schritt abgearbeitet werden.

Um Bonn als Wirtschaftsstandort zu stärken, Gewerbesteuern zu generieren und den Haushalt zu entlasten, sehen wir es als unabdingbar an, dass Gewerbegebiete, wie z.B. die Freifläche an der Siegburger Straße in Beuel, zeitnah erschlossen werden.

Haushaltsplan-Entwurf für die Jahre 2023/2024 in der Sitzung des Stadtrats am 8. Dezember 2022 sowie imittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2027 eingebracht.

Herausfordernde Zeiten erfordern Zukunftsinvestitionen und sozialen Ausgleich:
Stadtkämmerin Margarete Heidler hat in der Sitzung des Stadtrats am Donnerstag, 8. Dezember 2022, den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2023/2024 eingebracht. Darüber hinaus hat sie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2027 vorgelegt.

Oberbürgermeisterin Katja Dörner betonte: „Wir sind bei der Haushaltsaufstellung bis an die Schmerzgrenze gegangen. Angesichts der multiplen Krisen, wie Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Energiekrise, Inflation, Klimakrise und der daraus resultierenden Herausforderungen für die kommenden Jahre halte ich dies für notwendig und sinnvoll. Es geht darum, dass wir die Zukunft Bonns gestalten, die Stadt krisenfest aufstellen und den sozialen Zusammenhalt stärken.”

Die erheblichen Unsicherheiten in Folge der Corona-Pandemie und besonders die Folgen des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine verzögerten eine seriöse Planung des Doppelhaushaltes 2023/2024. Die Möglichkeit, die das Land NRW den Kommunen eingeräumt hat, coronabedingte und kriegsbedingte finanzielle Auswirkungen im Ergebnishaushalt isolieren zu können, erhalten für die kommunale Familie die Handlungsfähigkeit. Kämmerin Margarete Heidler: „Für die kommunalen Haushalte ist zusätzlich dringend erforderlich, dass nun auch tatsächliche finanzielle Ausgleichsleistungen fließen, um künftige Haushaltsplanungen und deren Bewirtschaftung generationengerecht ausführen zu können. Auch die Verschuldung muss massiv zurückgeführt werden, insbesondere die Kassenliquidität.“

Oberbürgermeisterin Katja Dörner erklärte: „Gerade in der Krise gilt es, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe in den Fokus zu nehmen. Die soziale Infrastruktur wird selbstverständlich solide weiterfinanziert. Wir investieren in ein Sozialticket, ein günstigeres Schüler*innenticket und beispielsweise auch in die Ausweitung des OGSplus-Angebots an Schulen, um Kinder mit besonderen Bedarfen zu fördern.“

Investitionen in Klimaschutz, Infrastruktur und Personal 

Der Haushalt sichert einerseits die Handlungsfähigkeit der Stadt. Er berücksichtigt andererseits Krisenmanagement und Risikovorsorge. Und er schafft den notwendigen Handlungsraum, die Zukunftsthemen zu gestalten. In den kommenden beiden Jahren stehen 50 Millionen Euro für den Klimaschutz bereit. Für den Ausbau und die Umgestaltung der ÖPNV-, Fahrrad- und Fußverkehrsinfrastruktur stehen im Doppelhaushalt mehr als 60 Millionen Euro bereit.

Hinzu kommen 45,8 Millionen Euro für die Neugestaltung und städtebauliche Aufwertung des Verkehrsraums (Rheinufer, Viktoriabrücke, Masterplan Innere Stadt). Für Digitalisierung und IT-Projekte sind 21 neue Stellen sowie Mittel für Urban Data Management, eAkte, IT-Sicherheit und Prozessdigitalisierung vorgesehen. Auch die Bonnerinnen und Bonner werden durch Inflation, Kostensteigerungen und Energiekosten deutlich belastet, deshalb sollen soziale Härten möglichst abgemildert werden. Als Beispiele sind zu nennen die Mittel für das Schulfrühstück (360.000 Euro jährlich), OGSplus (2,3 Millionen Euro in 2023 und 2,6 Millionen Euro im Folgejahr), den Anonymen Krankenschein (300.000 Euro jährlich) und für den Bonn-Ausweis (mehr als 3 Millionen Euro jährlich).

Entsprechend der politischen Schwerpunktsetzung enthält der vorgelegte Haushaltsentwurf deutliche Steigerungen bei folgenden, konsumtiven Ausgaben: 

  • Klimaschutzmaßnahmen: ca. 7,8 Millionen Euro im Jahr 2023 und 10,2 Millionen Euro im Jahr 2024
  • Personalkostensteigerungen (ohne Isolierungen) 14,7 Millionen Euro im Jahr 2023 und 26,7 Millionen Euro im Jahr 2024
  • Erhöhung des Betriebskostenzuschusses an das städtische Gebäudemanagement ca. 18,3 Millionen Euro im Jahr 2023 und 20,4 Millionen Euro im Jahr 2024
  • Verlustausgleich SWB 11 Millionen Euro für 2023 und 26,8 Millionen Euro für 2024
  • Mehraufwand Sanierung Theater plus 5,5 Millionen Euro im Jahr 2023 und plus 1,1 Millionen Euro im Jahr 2024

Die Investitionen der Kernverwaltung wurden in folgenden Höhen geplant: Planjahr 2023: 256,4 Millionen Euro, 2024: 283,1 Millionen Euro, 2025: 379,2 Millionen Euro, 2026: 250,2 Millionen Euro, 2027: 186,9 Millionen Euro (hierbei handelt es sich um den Saldo von Investitions-Ausgaben abzüglich der Investitions-Einzahlungen).

Beispielhaft sind hier zu nennen (Angaben jeweils für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zusammen): 

  • Bädersanierung mit 45,3 Millionen Euro
  • Umsetzung Abwasserbeseitigungskonzept 40 Millionen Euro
  • Seilbahn 33,3 Millionen Euro
  • Zukunft Radverkehr/ Radwegeausbau 30,6 Millionen Euro
  • Beethovenhalle 30 Millionen Euro
  • Masterplan Innere Stadt 18,4 Millionen Euro
  • Sanierung Stadthalle Bad Godesberg 16 Millionen Euro
  • Theatersanierung 10,2 Millionen Euro
  • Erneuerung und Ausbau Kläranlagen 9,2 Millionen Euro.

Haushalt genehmigungsfähig gestalten

Der Haushaltsentwurf zeigt den Gestaltungswillen für die Bonner Zukunft. Er ist zugleich aber auch planerisch eine große Herausforderung.

Hebesätze bleiben vorerst unverändert

In den beiden Haushaltsjahren und auch in der Mittelfristplanung wird eine Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze vermieden. Aktuell sieht die Finanzplanung eine Anhebung des Gewerbesteuer-Hebesatzes ab dem Jahr 2026 vor. Ob überhaupt und in welcher Höhe letztlich die Hebesätze in künftigen Jahren angepasst werden müssen, richtet sich nach den prognostizierten Fehlbeträgen, der Neuregelung der Grundsteuer, den Finanzhilfen von Bund und Land und den Entwicklungen auf den Kapitalmärkten sowie den anstehenden Etatberatungen, die ab Februar 2023 beginnen.

Eigenkapital muss eingesetzt werden

Die Stadtverwaltung plant im Jahr 2023 mit einem Defizit von 15 Millionen Euro, im Jahr 2024 mit einem Minus von 43,2 Millionen, und in den Jahren 2025 bis 2027 geht sie derzeit von Fehlbeträgen in Höhe von 41,5 Millionen Euro, 36,5 Millionen Euro bzw. knapp 43 Millionen Euro aus. Auch ohne die isolierten Auswirkungen durch Corona und den Ukraine-Krieg werden somit unter dem Strich im Planungszeitraum circa 179,1 Millionen Euro Eigenkapital verbraucht.

Zudem plant Stadtkämmerin Margarete Heidler über den gesamten Zeitraum bis 2027 einen globalen Minderaufwand in Höhe von 16 Millionen Euro/Jahr ein, der im Haushaltsvollzug erwirtschaftet werden muss.

Corona- und kriegsbedingte Isolierungen

Die Isolierungen betragen insgesamt 385,7 Millionen Euro und teilen sich auf den Planungszeitraum wie folgt auf: 2023: 74 Millionen Euro, 2024: 67,8 Millionen Euro, 2025: 72 Millionen Euro, 2026: 84 Millionen Euro und 2027 knapp 88 Millionen Euro. 

Dieser Betrag wird in Zukunft den städtischen Haushalt belasten, denn er ist ab dem Jahr 2026 linear über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren „abzuschreiben“ oder – neben den genannten Fehlbeträgen – zusätzlich aus dem Eigenkapital zu decken.

Im Jahr 2023 sind zum letzten Mal coronabedingte Isolierungen möglich. Sie betragen 15,6 Millionen Euro und sind im Wesentlichen auf geringere Einnahmen aus der Einkommenssteuer zurückzuführen. Durch die Erweiterung der Isolierungsmöglichkeiten sind ab dem Jahr 2022 auch die kriegsbedingten Mehrbelastungen zu isolieren. Diese wurden durch die Ämter wie folgt veranschlagt: 2023: 58,4 Millionen Euro, 2024: 67,8 Millionen Euro, 2025: 72 Millionen Euro, 2026: 84 Millionen Euro, 2027: 87,7 Millionen Euro. Ursachen sind u.a. höhere Zinsaufwendungen, Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten samt zusätzlichem Personalbedarf und nicht zuletzt die deutlich gestiegenen Energiekosten. 

„Der Kernhaushalt der Bundesstadt Bonn ist nur durch die Bilanzierungshilfe des Landes genehmigungsfähig. Ständig steigende und zusätzliche Leistungen ohne echten finanziellen Ausgleich bringen die Kommunalhaushalte an den Rand der Belastbarkeit“, sagte Margarete Heidler. „Die Verschuldung der Bundesstadt Bonn nimmt dramatische Höhen an.” Zu Mindereinnahmen bei den Kommunen führen zum Beispiel die Entlastungen der Bürger*innen bei der Einkommenssteuer, die Mindererträge aufgrund der Gebührenurteile, die Änderungen beim Gemeindefinanzierungsgesetz, Mehraufwendungen im Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine, so im Bereich der Unterbringungskosten, für die Beschulung, notwendige Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten und sonstige Integrationskosten und auch die Anhebung der städtischen Umlage für den Landschaftsverband.

Kämmerin und Oberbürgermeisterin Dörner unterstreichen daher die Forderung des Deutschen Städtetages, dass Bund und Länder die von ihnen zugesagten Hilfen für die Kommunen auch schnell in die Tat umsetzen und somit helfen, mittelfristig eine Trendwende bei den Jahresergebnissen und der fortschreitenden Verschuldung einzuleiten. Die Landesregierung muss nun ihren im Koalitionsvertrag für 2023 angekündigten Altschuldenfonds umsetzen. 

Stellenplan

Die Stadtverwaltung hat dem Rat am 8. Dezember auch die Stellenplanfortschreibung vorgelegt.

Die Arbeitsbedingungen der Stadtverwaltung haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Um die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung aufrecht erhalten zu können, muss auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert werden.

Auf der einen Seite gibt es eine stetige Arbeitsverdichtung und einen wachsenden Arbeitsdruck. Die Verwaltung wird bzw. wurde in den letzten Jahren durch eine Vielzahl von Krisen (Migrationsbewegung 2015/2016, Corona-Pandemie, Flutkatastrophe, russischer Angriffskrieg auf die Ukraine, Energiekrise, Klimakrise) ad hoc vor noch nie dagewesene Situationen gestellt. Auf diese muss bzw. musste flexibel reagiert und personelle Ressourcen kurzfristig umverteilt werden.

Ergänzt wird das wachsende Aufgabenspektrum durch gesetzliche Vorgaben und lokale politische Entscheidungen, die Mehraufwand auslösen, sowie Fallzahlensteigerungen z.B. durch Bevölkerungswachstum. Auf der anderen Seite herrscht schon jetzt in vielen Bereichen akuter Fachkräftemangel, der sich durch den demografischen Wandel perspektivisch drastisch zuspitzen wird: In den kommenden zehn Jahren werden insgesamt 29,7 Prozent der städtischen Mitarbeitenden in den planbaren Ruhestand treten.

Gleichzeitig sinkt die arbeitsfähige Bevölkerung deutschlandweit im signifikanten Umfang, sodass eine Nachbesetzung der vakant werdenden Stellen in den kommenden Jahren nicht nur immer schwieriger, sondern faktisch nicht mehr vollständig möglich sein wird. Schon jetzt zeigt sich die Tendenz, dass vakante Stellen – wenn überhaupt – teilweise erst nach mehrmaligen Ausschreibungsdurchläufen besetzt werden können.

„Da die rasante Entwicklung nicht aufzuhalten ist, muss jetzt, während die Verwaltung noch handlungsfähig ist, aktiv gegengesteuert werden“, sagt Personaldezernent Stadtdirektor Wolfgang Fuchs. „Dabei nimmt sich die Verwaltung auch selbst kritisch in den Blick. Insbesondere das „Wie“ der Zusammenarbeit und die Abläufe in den Dienststellen müssen zeitgemäß und effizienter weiterentwickelt werden. Dafür wird mit dieser Fortschreibung ein besonderer Schwerpunkt auf solche Stellen gelegt, die die Modernisierung der Verwaltungsprozesse zielgerichtet vorantreiben sollen, z.B. durch die Implementierung eines Wissensmanagements sowie durch Prozessoptimierung und Digitalisierung.“

Um den Herausforderungen gerecht werden zu können, werden durch die Stellenplanfortschreibung 2023/2024 in Summe 438 neue Stellen zur Einrichtung vorgeschlagen (davon 313 über die Beschlussvorlage zur Stellenplanfortschreibung (DS 221663) und 125 Stellen über eine ergänzende Stellungnahme). 144 dieser Stellen sind bereits durch vorangegangene Beschlüsse politisch beschlossen und werden nachlaufend eingerichtet.

Die thematischen Schwerpunkte der übrigen 294 Stellen liegen in den Bereichen Jugend und Soziales mit 82 Stellen, Umwelt und Klima mit 58 Stellen, Sicherheit und Ordnung mit 44 Stellen, Digitalisierung und IT-Projekte mit 21 Stellen, Integration mit 16 Stellen und Katastrophenschutz mit 12 Stellen. 

Die Personalaufwendungen steigen im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2023/ 2024 entsprechend an. Gesetzliche und tarifliche Entwicklungen, die Übernahme neuer Pflichtaufgaben sowie die enormen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Unterbringung, Verwaltung und Betreuung von Geflüchteten, und der hohe Standard der Aufgabenerfüllung sind ursächlich für den Anstieg der Personalaufwendungen.

Diese Mehraufwendungen betragen 14,7 Millionen Euro in 2023 und 26,7 Millionen Euro in 2024. Gemessen an den Personalaufwendungen in Höhe von 397 Millionen Euro liegt der Anteil des Aufwandes der Stellenplanfortschreibung damit im Haushaltsjahr 2023 bei 4,3 Prozent und im Haushaltsjahr 2024 (Personalaufwendungen von 410 Millionen Euro) bei rund 7,3 Prozent.

Foto: Sascha Engst/Bundesstadt Bonn

Haushaltsplan online :

https://www2.bonn.de/haushalt/hh2324e/

Ein Auszug aus dem “Vorbericht” zu Haushaltsplan mit Eckdaten wie Einnahmen, Ausgaben:

https://www.rheinpublik.de/download/1773/?tmstv=1675358629



Die MINT-Lücke ist in den letzten zwei Jahren wieder deutlich größer geworden.Um die strukturellen Herausforderungen zu meistern, sind verschiedene Maßnahmen mit unterschiedlicher Wirkungsgeschwindigkeit umzusetzen.

MINT-Herbstreport 2022: MINT sichert Zukunft

Nach einem Corona-bedingtem Rückgang im Jahr 2020 ist die MINT-Lücke in den letzten zwei Jahren wieder deutlich angestiegen und zeigt hohe Engpässe auf. Im Oktober 2022 lagen in den MINT-Berufen insgesamt rund 502.200 zu besetzende Stellen vor.

Gleichzeitig waren bundesweit 176.910 Personen arbeitslos gemeldet, die gerne einem MINT-Erwerbsberuf nachgehen würden. Daraus lässt sich in einem ersten Schritt im Rahmen einer unbereinigten Betrachtung ableiten, dass über sämtliche Anforderungsniveaus bundesweit mindestens 325.290 offene Stellen in MINT-Berufen nicht besetzt werden konnten. Unter Berücksichtigung des qualifikatorischen Mismatches resultiert für Oktober 2022 eine, über sämtliche 36 MINT-Berufskategorien aggregierte, Arbeitskräftelücke in Höhe von 326.100 Personen. Mit 154.400 Personen bilden im Oktober 2022 die MINT-Facharbeiterberufe die größte Engpassgruppe, gefolgt von 137.500 Personen im Segment der MINT-Expertenberufe sowie 34.200 im Segment der Spezialisten- beziehungsweise Meister- und Technikerberufe.

Differenziert man die Lücke nach MINT-Bereichen, so zeigen sich die größten Engpässe in den Energie-/Elektroberufen mit 84.900, in den Berufen der Maschinen- und Fahrzeugtechnik mit 62.500 und in den IT-Berufen mit 58.700.

Der Ukraine-Krieg ist mit großen Unsicherheiten für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland und damit auch mit den kurzfristigen MINT-Bedarfen verbunden. Erste kleinere Auswirkungen zeigen sich bereits bei den Engpässen in den Ingenieurberufen Bau, bei denen das hohe Engpassniveau in den letzten Monaten im Zuge der inflationsbedingt stark gestiegenen Zinsen und der damit verbundenen Abnahme der Baunachfrage leicht abgenommen hat. Der durch die notwendige Anpassung der Geschäftsmodelle ausgelöste und verstärkte Innovationsdruck führt in vielen anderen MINT-Bereichen hingegen zu steigenden Bedarfen.

Was zu tun ist

Um die strukturellen Herausforderungen der Zukunft zu meistern, sind verschiedene Maßnahmen mit unterschiedlicher Wirkungsgeschwindigkeit umzusetzen. Langfristig wirken sich dabei bessere Bildungschancen in der Gesellschaft für das MINT-Fachkräfteangebot aus. Mittel- bis langfristig kann eine stärkere Digitalisierung der Bildungseinrichtungen und eine Stärkung der MINT-Bildung das MINT-Fachkräfteangebot stärken. Kurz- bis mittelfristig wirken sich Maßnahmen bei den Potenzialen von Frauen und Zuwanderern positiv aus.

Bildungschancen verbessern

  • Zielgruppe Kinder mit Migrationshintergrund: Um die Potenziale besser zu erschließen, sollten die Ganztaginfrastruktur an Kitas und Schulen ausgebaut, mehr Sprachförderprogramme angeboten, die Kita-Teilnahme von Kindern mit Migrationshintergrund erhöht und mehr Netzwerke zur Unterstützung der Kinder durch Familienzentren an Kitas und Schulen geschaffen werden.
  • Zielgruppe Kinder aus bildungsfernen Haushalten: Um die Potenziale von Kindern aus bildungsfernen Haushalten besser zu erschließen, sollten die Qualität an Ganztagseinrichtungen, an Kitas und Schulen erhöht und zusätzliches multiprofessionelles Personal differenziert finanziert über einen Sozialindex zur Verfügung gestellt werden.
  • Corona-Aufholprogramm: Um die coronabedingten Lernlücken zu schließen, sollten basierend auf Vergleichsarbeiten an allen Schulen gezielte Förderprogramme umgesetzt, evaluiert und weiterentwickelt werden.

Digitalisierung der Bildungseinrichtungen voranbringen

  • Lücken bei digitaler Ausstattung und IT-Administration schließen: Die noch bestehenden Lücken an digitaler Infrastruktur an Kitas und Schulen sollten geschlossen sowie 20.000 zusätzliche IT-Stellen an den Schulen für Administration und zur Unterstützung der Lehrkräfte geschaffen werden.
  • Lehrkräfteausbildung: Die informations- und computerbezogene Bildung sollte in die Lehrkräfteausbildung integriert und es sollten zusätzliche Weiterbildungsangebote für digitale Lernformate geschaffen werden. Seiten- und Quereinsteiger sind ebenso entsprechend zu qualifizieren.
  • Lehrmaterialien: Der Vorschlag der SWK, länderübergreifende Zentren für digitale Bildung zu schaffen, sollte umgesetzt werden. In diesen Zentren sollten unter anderem digital gestützte Lehr-Lernmaterialien für den MINT-Bereich entwickelt werden. Ferner sollte eine intelligente Lernsoftware entwickelt werden, die Schülerinnen und Schüler motiviert und Lerndefizite beheben kann.

MINT-Bildung stärken

  • Digitale Kompetenzen und Informatik als Schulfach ausbauen: Digitale Medienbildung sollte bereits in der Vorschule stattfinden und das Fach Informatik als Unterrichtsbestandteil ab der Primarstufe eingeführt werden.
  • MINT-Lehrkräfteversorgung sicherstellen: Die Ausbildung von Lehrkräften sollte gesteigert und Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sollten besser qualifiziert werden.
  • Gesamte Bildungskette stärken: Darüber hinaus sind zur Stärkung der MINT-Bildung Maßnahmen entlang der gesamten Bildungskette zu entwickeln und außerschulische Angebote zu stärken.

Potenziale der Frauen heben

  • Klischeefreie Studien- und Berufsorientierung: Durch eine klischeefreie Berufs- und Studienorientierung sind die Potenziale der Frauen für MINT-Berufe besser zu erschließen. Die Bedeutung der MINT-Berufe als Klimaschutz-Berufe sollte deutlicher kommuniziert werden. Angebote zur Berufs- und Studienorientierung sollten an den Schulen stärker ausgebaut werden.
  • Feedbacksysteme zu den Stärken: Ein unverzerrtes Feedback zu den Stärken durch die Schulen ist für die Berufs- und Studienwahl von besonderer Bedeutung. Die vorhandenen MINT-Stärken sollten gerade Mädchen und jungen Frauen besser verdeutlicht werden.
  • Mentorenprogramme zur Orientierung: Mentorenprogramme zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler sollten ausgebaut sowie Netzwerke in die Zivilgesellschaft weiter gestärkt werden.

Potenziale der Zuwanderung erschließen

  • Chancen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nutzen: Bürokratische Prozesse sind zu verbessern, und es sollte weiterhin gezielt um Zuwanderer im Ausland geworben werden.
  • Zuwanderung über das Bildungssystem: über die Hochschule zuwandernde Personen haben besonders häufig eine MINT-Qualifikation. Entsprechende Kapazitäten sollten weiter gestärkt und Programme zur Begleitung und finanziellen Unterstützung der Bildungsteilnehmer aus dem Ausland ausgebaut werden.
  • Attraktive neue Regelungen für Arbeitsplatzsuche schaffen: Für Personen mit MINT- und anderen gesuchten Qualifikationen sollten Visa zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland attraktiver gestaltet werden.

https://www.iwkoeln.de/themen/bildung-und-qualifizierung/mint.html

Ein Rückblick auf die Empfehlungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen zum Thema Energie und Umwelt nach der zweiten Ölkrise

Nach der zweiten Ölkrise 1989/90 hat die Bundesregierung den von ihr berufenen Sachverständigenrat für Umweltfragen gebeten, Empfehlungen für die Energiepolitik unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes zu erarbeiten.

Im Hinblick auf die aktuelle Bewertung der Energiepolitik der vergangenen Jahre mit ihrer Abhängigkeit von Gasimporten als „dämlich“ oder „naiv“, lohnt ein Vergleich der realen Energiepolitik der letzten Jahrzehnte mit den Empfehlungen der Wissenschaftler in ihrem Sondergutachten „Energie und Umwelt“ von 1981.

Man sollte das Gutachten in seiner heutigen Bedeutung nicht überbewerten, Windkraft und Photovoltaik waren noch nicht Stand der Technik und spielten daher auch im Gutachten keine herausgehobene Bedeutung. Aber reizvoll ist der Rückblick schon:

Die als Bundespartei 1980 gegründeten GRÜNEN und die mit ihnen verbundenen NGOs, wie die ebenfalls 1980 gegründete deutsche Sektion von Greenpeace, sowie die mediale Öffentlichkeit haben seither grob skizziert die Ziele verfolgt und durchgesetzt:

  • Ausstieg aus der Nutzung der Kernkraft
  • dafür Behinderung
    • der Endlagerung
    • der Wiederaufarbeitung von Brennelementen
    • und der Entwicklung neuer Reaktor-Konzepte
  • Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Wind und Solar
  • „übergangsweise“ bis spätestens 2038 gesteigerte Nutzung von Erdgas für die Heizung von Gebäuden sowie für die Erzeugung von Strom und Wärme in Kraftwerken,
  • Verbot von „Unkonventionellen Fracking-Vorhaben aus kommerziellem Interesse“ in Deutschland (seit 2017)

Energiesparkonzepte wie vom Land Hessen (Bundesrat, Drucksache 448/13 vom 27.05.13 ) und Zentralem Immobilien-Ausschuss vorgeschlagen – Abschreibung der energetischen Gebäudesanierung so wie bei Denkmalsanierung – fanden im Bundesrat keine Mehrheit und verschwanden 2018 von der Tagesordnung.

Wie lautete nun Analyse und Empfehlungen der Wissenschaftler von 1981?

Der Rat hat die Umweltauswirkungen der verschiedenen Energie-Erzeugungswege angesprochen, wie die ungelöste Entsorgung und Sicherheitsbedenken bei der Kernenergie, Emissionen aus Kohlekraftwerken, etc.

https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/1970-2000/1981_SG_Energie_und_Umwelt.html;jsessionid=19999A1483BEEAEC2173C07B6E5C03C0.intranet241?nn=400356

Als wesentliche Strategie hat der Umweltrat empfohlen,

  • Energie-sparen insbesondere durch Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung, d.h. die Transformation des Kraftwerksparks hin zu Standorten, an denen bei der Stromerzeugung Wärme zur Nutzung in Fernwärmenetzen ausgekoppelt werden sollte
  • Daneben Weiterentwicklung der Kerntechnik zur Lösung der Entsorgung der Brennelemente, für neue Kraftwerkstypen, wie Hochtemperatur Reaktor (HTR)
  • sowie Steigerung der Energie-Effizienz zum Beispiel durch Brennwertkessel für Wohnhäuser, die damals noch im Entwicklungsstadium waren, etc.

Wie gesagt, der Rat von 1981 war nicht für Deutschland im Jahre 2022 gedacht und ist nicht mehr aktuell. Ein Zurück zur friedlichen Nutzung des Kernenergie, wie sie in den 50er Jahren des 19. Jahrhunderts propagiert wurde, ist aktuell in Deutschland nur schwer vorstellbar.

Hätte man aber eine Strategie der Energie-Einsparung und Minderung der Risiken der Kerntechnik durch neue Kraftwerkstypen und die Aufarbeitung gebrauchter Brennstäbe verfolgt, stünden wir heute anders da, wären vor allem weniger abhängig von Gas, ob von Rußland, Quatar, Iran oder US-Fracking.

Primärenergie-Verbrauch und Energie-bedingte Emissionen in Deutschland seit 1980 deutlich gesunken

Trotz der Fokussierung der Energiepolitik auf den Verzicht auf Kernenergie und später Kohle mit der Favorisierung von Erdgas ist fairerweise darauf hinzuweisen, dass die Politik auch die marktwirtschaftlich getriebene Steigerung der Energie-Effizienz unterstützt hat.

So ist der Primärenergieverbrauch in der Bundesrepublik von 1980 bis 1989 stabil (bei 387 Mio t Steinkohleneinheiten – SKE) geblieben, trotz Wachstum des Brutto-Inlandsprodukts (BIP) um rund 50 Prozent (von 788 Mrd € auf 1.200 Mrd €). In der staatlich gelenkten Planwirtschaft der DDR wuchs der Energieverbrauch im gleichen Zeitraum von rd 121 Mio t auf rd 128 Mio t SKE. Quelle: AG Energiebilanzen e.V.

Seit 1990 (nach der Wiedervereinigung) konnte der Primärenergieverbrauch in Deutschland von 508 Mio t SKE auf 416 Mio t SKE gesenkt werden (knapp 20 Prozent), bei gleichzeitigem Wachstum des BIP um rund 270 Prozent (von rund 1.307 Mrd € auf 3.571 Mrd €) sowie der Bevölkerung von 80 auf rd. 83 Mio Einwohner.

Den Rückgang des Primärenergie-Verbrauchs bestätigt auch das Umweltbundesamt (UBA).

Das UBA stellt auch fest, dass damit eine deutliche Verringerung der Energie-bedingten Treibhausgas-Emissionen um etwa 40 Prozent seit 1990 erreicht werden konnten – entgegen der immer wieder verbreiteten Behauptung, Deutschland sei gegen den Klimawandel untätig geblieben.

Ich habe Respekt vor dem verantwortungsvollen Umsteuern von Minister Habeck in den letzten Wochen.  

Aber bei passender Gelegenheit, der Rat feiert seinen 50. Geburtstag im Mai 2022, darf man doch daran erinnern, dass Deutschland besser gefahren wäre, wenn es seinerzeit auf die von der Bundesregierung befragten Wissenschaftler gehört hätte.

Anmerkung: Der Autor war 1980 bis 1983 wissenschaftlicher Mitarbeiter des Sachverständigenrates für Umweltfragen und hat an dem Gutachten „Energie und Umwelt“ mitgewirkt.

Mitglieder des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (Stand März 1981)

Prof. Dr. rer. nat. Hartmut Bick, Bonn                                      Ökologie

(Vorsitzender)

Prof. Dr. jur. Jürgen Salzwedel, Bonn                                      Umweltrecht

(Stellvertretender Vorsitzender)

Prof. Dr. rer. nat. Konrad Buchwald, Hannover                     Naturschutz, Landschaftspflege

Prof. Dr. rer. pol. Karl-Heinrich Hansmeyer, Köln                    Wirtschafts-, Finanzwissenschaft

Prof. Dr. med. Dietrich Henschler, Würzburg                          Toxikologie, Gesundheitsrisiken

Prof. Dr. med., Dr. phil. Gerd Jansen, Essen                           Lärm, Psychophysiologie

Prof. Dr. rer. pol. Paul Klemmer, Bochum                               Landesplanung, Standortfragen

Prof. Dr.-Ing. Albert Kuhlmann, Köln                                       Umwelttechnik                      

Prof. Dr. rer. nat. Rudolf Preußmann, Heidelberg                   Krebsforschung          

Prof. Dr.-Ing. Günther Rincke, Darmstadt                              Wasser

Prof. Dr. jur. Fritz W. Scharpf, Berlin                                         Organisationsfragen der Umweltpolitik

Prof. Dr. phil. Klaus Scholder, Tübingen                                  Allgemeine Umweltfragen

Wohlstand für Alle ist ein Angebot an freie Menschen, die für sich und andere Verantwortung übernehmen.

Heute jährt sich zum 125. Mal der Geburtstag Ludwig Erhards. Im Land verneigt man sich zu Recht in großer Dankbarkeit, in Freiheit und Wohlstand vor einer der wichtigsten Gründungspersönlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland; vor einem Mann, der oft mehr als habilitierter Wissenschaftler und weniger als gelernter Politiker agierte. Damit konnte er sich aber durchsetzen und damit war er erfolgreich. Erhard handelte stets auf der Grundlage von grundsatztreuen und eigenständigen Wertentscheidungen. Das Vertrauen in seine Erfahrungen und Überzeugungen und seine Abneigung gegenüber parteipolitischem Opportunismus haben sein Werk ermöglicht.

Um Erhards Schaffenskraft nachvollziehen zu können, muss man sich mit Person und Idee auf jeweils eigene Weise beschäftigen. Was seine Person, seine Lebensgeschichte und sein Wirken angeht, so ist in seiner Geburtsstadt Fürth mit dem Ludwig-Erhard-Zentrum in den letzten Jahren ein Museum entstanden, das weit über die Region hinaus Beachtung verdient und hoffentlich viele Menschen an den Vater des „Wirtschaftswunders“ erinnert.

Die Auseinandersetzung mit den gesellschaftswissenschaftlichen und ökonomischen Grundlagen dieses „dritten Weges“ zwischen Planwirtschaft und Kapitalismus erfordert zugleich, die Erfolgsgeschichte in Leitlinien für die Bewältigung der Herausforderungen der Zukunft zu übersetzen. Dieser besonderen Herausforderung stellen wir uns in der Ludwig-Erhard-Stiftung mit ihren bis zu 95 Wissenschaftlern, Politikern, Unternehmern und Publizisten.

Ludwig Erhard glaubte zuallererst an Wert und Würde des Individuums, dessen Recht auf Freiheit und die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen. Daraus erwuchs die dominante Rolle des Verbrauchers als zentrale Instanz. Darauf basiert die Idee des Marktes als einziges System, das Verbraucherbedürfnisse zielgenau befriedigen kann. Dieser Markt funktioniert nur mit dem Recht des Einzelnen auf Eigentum. Es ist wert, daran zu erinnern, dass noch im Jahr 1947 bei der Erarbeitung der Länderverfassungen sich zum Beispiel in Hessen CDU, SPD und Kommunisten auf die Option der Vergesellschaftung der Produktionsmittel verständigten. Hätte Erhard nicht schon 1951 mit dem ersten Wirtschaftsboom alle Gegner zurückdrängen können, wäre das Projekt Freiheit und Wohlstand möglicherweise im Keim erstickt.

Erhard hatte einen klaren Kurs. Sein Vertrauen, dass in rechtlich gut organsierten Märkten die Bildung der Preise und die Verteilung der Güter sowie die Verteilung der Arbeit vom Staat unbeeinflusst sein sollen, war jedoch keineswegs so einflussreich, dass alle ihm folgten. Lange musste er mit der deutschen Großindustrie und sogar Teilen seiner Partei kämpfen, bis es endlich ein angemessenes Gesetz gegen Absprachen und Kartelle in der Wirtschaft gab. Das umlagefinanzierte Rentensystem, mit dem wir heute wachsende Probleme haben, wurde gegen seine Bedenken von Adenauer – mit dem Adenauer zugesprochenen Satz „Kinder bekommen die Leute immer“ – durchgesetzt. Erhard wollte den weltweiten Freihandel, stand aber allen überstaatlichen Organisationen ablehnend gegenüber. Sein Rücktritt als Kanzler wurde in einer kurzfristigen Rezession erzwungen und führte in der Folgezeit zu Staatsverschuldung, einer höheren Staatsquote und immer mehr Eingriffen in die Wirtschaft.

Es ist sicher nicht unfair zu sagen, dass Erhard mit seinem Kurs die Herausforderungen der Mehrheitsbildung in modernen Demokratien unterschätzte. Seine Skepsis gegenüber Interessenverbänden und vor allem seine Zuversicht, dass die Dinge ohne staatliche Vorgaben sich in bester Weise für den Bürger und Verbraucher entwickeln, war und ist nicht mehrheitsfähig. Trotz des Wirtschaftswunders ohne Staatsplanung suchten viele Menschen den Schutz in den Armen des Staates und in der Vertretung durch starke Interessenverbände. Konrad Adenauer verstand das besser als Erhard, und deshalb waren die beiden bei allem gegenseitigem Respekt nie wirklich auf einer Linie.

Es ist wichtig, sich an diese Umstände zu erinnern. Soziale Marktwirtschaft ist keine technische Betriebsanleitung. Sie ist das Ergebnis oft zähen Ringens, sie ist nicht ohne Fehler und Risiken, und sie muss immer neu erfunden werden. Dabei werden in Zeiten von Klimawandel und Digitalisierung ganze Kapitel neu „geschrieben“ werden müssen. Die Soziale Marktwirtschaft von heute muss unter Beweis stellen, dass sie die Fähigkeit zu einer den Planeten schonenden Wirtschaftsweise hat; so ähnlich, wie Erhard das mit dem Ende von Mangelwirtschaft und dem Start des Projektes „Wohlstand für Alle” tat. Das erfordert eine Bereitschaft zum Streit. Ludwig Erhard bevorzugte es, seine Ideen in Reden, Interviews, Diskussionen und Vorlesungen direkt den Menschen zu vermitteln, anstatt im Ministerium am Schreibtisch zu sitzen. Er fragte nicht, ob seine Gedanken populär sind, er machte sie populär. So prägte er das Land.

Es gibt einige einfache Leitsätze, für die die Anhänger Ludwig Erhards immer wieder, auch bei widrigem Zeitgeist, eine Mehrheit suchen werden:

  • Der Verbraucher ist verantwortungsvoll und frei. Er bedarf nicht der ständigen Bevormundung des Staates.
  • Es ist die Aufgabe des Staates, funktionierenden Wettbewerb zu ermöglichen und der Wirtschaft eine gute Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.
  • Ein Staat sollte nicht mehr ausgeben, als er einnimmt. Am Schluss zahlt immer der Bürger.
  • Mit klug gesetzten Impulsen an den Markt kann man die Herausforderungen, auch beim Schutz unserer Umwelt und bei der Transformation in die digitale Welt besser bewältigen, als wenn Bürokraten sich an die Planung machen.
  • Wohlstand für Alle ist ein Angebot an freie Menschen, die für sich und andere Verantwortung übernehmen und keine Garantie für eine Verbesserung der Lebensverhältnisse ohne Anstrengung. Die Verantwortlichkeit des Einzelnen bestimmt seine Zukunft.

Heute erweisen wir Ludwig Erhard die Ehre. Wir verstehen sein Erbe als Auftrag, für den wir täglich Mitstreiter suchen.

Quelle: Ludwig-Erhard-Stiftung

Ampel-Koalition bricht Vertrauen in Staat – Wirtschaftsminister blockiert Einsparung von Energiekosten

Der plötzliche Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist ein schwerer Fehler, ein Desaster für Klima, Familien und Mittelstand. Die Entscheidung schadet doppelt: den Zielen von mehr Wohnungsbau und höherer Energie-Effizienz.

Am Montag, 24. Januar, ist überraschend ein sofortiger Antrags- und Zusagestopp für das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) veröffentlicht worden. Die bundeseigene KfW-Bankengruppe hat bekannt gegeben, dass sie am Wochenende gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beschlossen habe, das Programm vorläufig zu stoppen – „aus Haushaltsgründen“.

Immobilien- und Energiepreise explodieren. Viele Familien können sich den Traum vom bezahlbaren, Energie-sparenden Wohneigentum nur erfüllen, wenn der Staat sie dabei fördert, denn allein aus der Energie-Einsparung lassen sich die Mehrkosten im besonders effizienten Neubau nicht finanzieren.

Dabei kommt es auf jeden Cent an – auch wegen immer höherer Baustoffpreise. Bislang hat der Staat gefördert. Bei vielen Bauvorhaben sind diese Fördermittel eingepreist. Und jetzt streicht die Ampel diese von einem Tag auf den anderen. Das war ein schwarzer Tag für Familien, Häuslebauer und das Bauhandwerk. Denn damit brechen Kalkulationen von einem Tag auf den anderen zusammen.

Besonders schwer wiegt der Vertrauensbruch der rot-grün-gelben Regierung. Die Ampel bezeichnet sich ((in Sonntagsreden Streichen?)) als Bündnis für Nachhaltigkeit. Aber der Wirtschafts- und Klimaminister stoppt über Nacht als eine seiner ersten Amtshandlungen die bislang geltende Förderung von klimafreundlichen Gebäuden. Sie wäre am 31. Januar sowieso ausgelaufen.

Durch die Ankündigung des endgültigen „Aus“ der Förderung von Wohnungen nach KfW 55 Standard hat die neue Bundesregierung den Ansturm auf die Fördermittel selbst ausgelöst. Mit einer politisch und handwerklich vernünftigen Übergangsregelung, zum Beispiel durch schrittweises Abschmelzen, hätte der Ansturm vermieden und mit dem Start eines neuen Förderkonzepts verbunden werden können. Den Ansturm auf die Fördermittel der vorhergehenden Regierung anzulasten, ist zusätzlich schädlich für das Vertrauen in die neue Bundesregierung und ihren Wirtschafts- und Klima-Minister, die Energiewende zu meistern.

Mit der Hau-Ruck Entscheidung platzt der Traum vom Eigenheim für manche junge Familie. Sie macht für Familien, Handwerk, aber auch Wohnungsunternehmen monate-lange Vorplanung und Kalkulation zu Makulatur. Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft, GdW, spricht demgemäß von einer „Vollbremsung“ beim Klimaschutz im Gebäudebereich. „Was Bauherren vor allem brauchen, ist Planungssicherheit,“ kommentiert er treffend. Dieser Schritt sei genau das Gegenteil und Gift für das Entstehen von bezahlbaren und klimaschonenden Wohnungen.

Nach Berechnungen des GdW werden rund 300.000 Wohnungen in Deutschland nicht wie geplant gebaut oder modernisiert werden können. Zwei Drittel davon sind neue Wohnungen, die Bauherren wie die sozial orientierten Wohnungsunternehmen mithilfe der Förderung errichten und zu preiswerten Mieten anbieten wollten. Ein weiteres Drittel sind Wohnungen, die energetisch saniert und damit für das Erreichen der Klimaziele fit gemacht werden sollten. 

„Wenn 200.000 Wohnungen nicht gebaut werden können oder die komplette Planung dafür ohne Vorankündigung über den Haufen geworfen wird, dann kann die Bundesregierung ihr jährliches Wohnungsbauziel schon jetzt halbieren“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW. Eine aufwändige Umplanung wird viel Zeit und Geld kosten, selbst wenn die Regierung eine Nachfolgeförderung auflegt. Das gilt auch für die 100.000 Wohnungen, die mit der BEG-Förderung hätten modernisiert und damit klimaschonender werden können. Es geht laut GdW um Investitionen in Höhe von 80 Milliarden Euro in bezahlbaren und klimaschonenden Wohnraum, die diese Förderung angestoßen hätte.

Auf bauwillige Familien kommen noch weitere Belastungen zu. Denn die Ampelregierung plant noch zahlreiche neue Bauvorschriften, die die Baukosten weiter steigen lassen werden. So sollen Heizungen ab 2025 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch für Renovierungen und Ausbauten will die Ampel weitere kostenintensive Standards vorschreiben. Es entsteht der Eindruck, dass die Ampel Eigentumsbildung von Familien nicht will.

Der Bonner MIT-Chef verlangt von der Ampel-Koalition, die Bundesförderung für effiziente Gebäude sofort weiter laufen zu lassen. Im Gebäudebereich gibt es riesige Potenziale für mehr Klimaschutz. Diese müssen wir nutzen. Es ist vorbildlich, dass viele Eigentümer ihre Gebäude klimafit bauen oder sanieren wollen. Das sollte die Politik fördern.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) – vormals Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU – ist mit rund 25.000 Mitgliedern der größte parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland. Die MIT setzt sich für die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft und für mehr wirtschaftliche Vernunft in der Politik ein.

Mit konkreten Maßnahmen beschleunigen wir den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik und bleiben Taktgeber der Energiewende. NRW belegt Spitzenplätze bei Erneuerbaren.

Wie können wir noch schneller aus der Kohleverstromung aussteigen und gleichzeitig eine wettbewerbsfähige und klimafreundliche Energieversorgung im Industrieland Nordrhein-Westfalen sichern? Antworten gibt die Fortschreibung der Energieversorgungsstrategie, die ich am 16. Dezember 2021 dem Landtag vorgestellt habe. Damit setzt sich die Landesregierung noch ambitioniertere Ziele beim Ausbau der Erneuerbaren und untermauert diese mit konkreten Maßnahmen und Initiativen.

Seit Veröffentlichung der Energieversorgungsstrategie NRW vor zwei Jahren haben wir in Nordrhein-Westfalen schon viel erreicht und umgesetzt: Wir gehen beim Kohleausstieg voran, haben den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft eingeleitet und belegen beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Ländervergleich vordere Plätze. Um die auf Bundes- und Landesebene angehobenen Klimaschutzziele zu erreichen, beschleunigen wir nun mit konkreten Maßnahmen den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik und treiben den Umbau zum klimaneutralen Energiesystem der Zukunft voran.

Vor diesem Hintergrund fasst die Landesregierung nun ihre Zielsetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich ambitionierter:

Bei der Photovoltaik wollen wir eine Verdreifachung, möglichst Vervierfachung der Leistung von rund 6 Gigawatt (GW) im Jahr 2020 auf 18 bis 24 GW im Jahr 2030 erreichen. Die Leistung bei der Windenergie soll von 6 GW im Jahr 2020 auf 12 GW in 2030 verdoppelt werden. Sofern es die energiewirtschaftlichen Voraussetzungen erlauben, werden wir den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf mehr als 55 Prozent bis 2030 steigern

Diese höchst ambitionierten Zielsetzungen sind mit einem umfassenden Maßnahmen- und Forderungskatalog unterlegt. Beispielsweise wird die Landesregierung den Landesentwicklungsplan ändern, die Rahmenbedingungen für die Freiflächen-Photovoltaik verbessern sowie bisher ungenutzte Flächenpotenziale für die Windenergie erschließen.

Darüber hinaus enthält die Fortschreibung konkrete Maßnahmen und Forderungen an den Bund im Hinblick auf die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die Beschleunigung des Netzausbaus, Entlastungen beim Strompreis, die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und eine erfolgreiche Wärmewende in Nordrhein-Westfalen.

Um den notwendigen Zubau erheblicher Kapazitäten flexibler Gaskraftwerke zu ermöglichen, fordert die Landesregierung effiziente Förder- und Marktmechanismen. Ferner prüfen wir unter Einbeziehung der Kommunen auch die Einführung einer kommunalen Wärmeplanung für Nordrhein-Westfalen und unterstützten die Abschaffung der EEG-Umlage.

Der Bund hat einen Koalitionsvertrag – wir haben eine Gesamtstrategie. Die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag ambitionierte Ziele für die Energiewende in Deutschland gesetzt. Größtenteils müssen diese jedoch noch mit Maßnahmen und Umsetzungsansätzen unterlegt werden. Nordrhein-Westfalen ist hier weiter: Denn mit der Fortschreibung der Energieversorgungsstrategie und den darin enthaltenen konkreten Maßnahmen und Forderungen bleiben wir als mit Abstand wichtigstes Energieland Taktgeber der Energiewende. Wir zeigen einen Weg auf, wie die beschleunigte Transformation des Energiesystems Richtung Klimaneutralität gelingen kann, ohne die Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit der Energieversorgung zu gefährden.

In Fachworkshops hat das Energieministerium zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Energiewirtschaft, Gewerkschaften, Industrie, Wissenschaft und Verbänden an der Fortschreibung der Energieversorgungsstrategie NRW beteiligt.

Das Dokument finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/fortschreibung-energieversorgungsstrategie2021

Fortschreibung 2021 der Energieversorgungsstrategie NRW

Auszug aus der Zusammenfassung:

Umsetzungsstand der Energieversorgungsstrategie NRW

Ergänzend zu dem Blick auf die geänderten Rahmenbedingungen, kommt eine Fortschreibung nicht

umhin, auch Bilanz zu ziehen und auf das zu schauen, was bereits erreicht und umgesetzt werden

konnte. Denn seit Veröffentlichung der Energieversorgungsstrategie NRW hat die Landesregierung

zielgerichtet an deren Umsetzung gearbeitet. Anhand von zehn exemplarischen Meilensteinen wird

deutlich, mit welch großem Engagement Nordrhein-Westfalen die Energiewende mitgestaltet und vo-

ranbringt.

NRW ist Frontrunner beim Kohleausstieg

Basierend auf den bundesgesetzlichen Vorgaben hat Nordrhein-Westfalen die Umsetzung des Koh-

leausstiegs eingeläutet. Während in den ostdeutschen Braunkohleländern die ersten endgültigen Still-

legungen von Braunkohlekraftwerken erst im Jahr 2028 erfolgen, wurde der erste Block im Rheini-

schen Revier bereits Ende 2020 stillgelegt. Bis einschließlich 2029 übernimmt Nordrhein-Westfalen

insgesamt mehr als 70 Prozent der bundesweit zu reduzierenden Braunkohlekapazitäten und ist da-

mit Vorreiter beim Kohleausstieg. Auch im Hinblick auf die Reduzierung der Steinkohleverstromung

geht Nordrhein-Westfalen mit gutem Beispiel voran. Knapp 50 Prozent der in den ersten drei Stein-

kohle-Ausschreibungen bezuschlagten Leistung von 8,4 Gigawatt (GW) entfallen auf Anlagen in

Nordrhein-Westfalen. Mit dem Kohleausstieg übernimmt Nordrhein-Westfalen daher schon jetzt eine

besondere Verantwortung für den Klimaschutz und trägt wesentlich zu einer deutlichen Emissions-

minderung im Energiesektor bei.

NRW belegt Spitzenplätze beim Ausbau der erneuerbaren Energien

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien belegt Nordrhein-Westfalen im deutschlandweiten Vergleich

Spitzenplätze. Trotz nicht optimaler Standortvoraussetzungen und sehr dichter Besiedlung nahm

Nordrhein-Westfalen beim Ausbau der Windenergie an Land mit einem Nettozubau von rund 280 Me-

gawatt (MW) im Jahr 2020 Platz 1 ein (Bruttozubau: 314 MW). Damit lag die installierte Leistung von

Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen Ende 2020 bei rund 6 GW. Im ersten Halbjahr 2021 liegt

Nordrhein-Westfalen nach Zahlen der Fachagentur Windenergie an Land e.V. mit einem Nettozubau

von 143 MW weiter in der Spitzengruppe, auf dem 3. Platz hinter den windstarken Ländern Nieder-

sachsen (199 MW) und Brandenburg (159 MW).

Bei der Photovoltaik (PV) lag Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 mit einem Zubau von circa 580 MW

im Bundesländervergleich auf Rang 3, nur knapp hinter dem sonnenreichen Baden-Württemberg. Mit

diesem Zubau übertraf Nordrhein-Westfalen zum fünften Mal in Folge den PV-Zubau des Vorjahres

deutlich. Die installierte PV-Leistung in Nordrhein-Westfalen lag Ende 2020 bereits bei knapp 6 GW.

Eine wichtige Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien wird mit der Verfügbarkeit von

Informationen über Potenziale und Flächenverfügbarkeiten geschaffen. Neben einer Erweiterung des

Solarkatasters hat die Landesregierung unter anderem eine grundlegende Überarbeitung der Potenzi-

alstudie Windenergie aus dem Jahr 2012 beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

NRW (LANUV) in Auftrag gegeben. Zentrales Ziel dieser Überarbeitung ist die Abschätzung des Ge-

samtpotenzials zur Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2030 auf Basis aktuel-

ler Daten und Rahmenbedingungen. Abgeleitet aus den Ergebnissen der Studie kann das Potenzial

für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen in 2030 zwischen rund 14 GW und 15 GW abgeschätzt

werden.

Startschuss für den Wasserstoff-Hochlauf in NRW erfolgt

Mit der Veröffentlichung der Wasserstoff Roadmap Nordrhein-Westfalen im November 2020 hat die

Landesregierung einen Fahrplan vorgelegt, wie Nordrhein-Westfalen den Hochlauf der Wasserstoff-

technologien vorantreiben wird. Auf der Grundlage eines umfassend angelegten Stakeholder-Prozes-

ses und einer wissenschaftlich-fundierten Begleitstudie zeigt die Roadmap, welche Bedeutung Was-

serstoff (und seine Derivate) für eine moderne, zukunftsfähige und gleichzeitig treibhausgasneutrale

Wirtschaft und Gesellschaft haben kann. Außerdem sieht die Wasserstoff Roadmap für Nordrhein-

Westfalen konkrete Zielmarken für die Jahre 2025 und 2030 vor. So sollen beispielsweise bis zum

Jahr 2025 Elektrolyseanlagen für die industrielle Wasserstoffproduktion von mehr als 100 MW sowie

120 km neue Wasserstoffleitungen mit Anbindung an überregionale Leitungen in Nordrhein-Westfalen

entstehen.

NRW treibt Beschleunigung des Netzausbaus voran

Entsprechend den Zielsetzungen der Energieversorgungsstrategie NRW hat sich die Landesregie-

rung bei zentralen Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene im Rahmen von Länderanhörungen

und über Anträge im Bundesrat für eine Beschleunigung des Netzausbaus eingesetzt. Als erfolgrei-

che Beispiele lassen sich die Rechtswegverkürzung für Offshore-Anbindungsleitungen und das neue

Genehmigungsrecht für Wasserstoffinfrastruktur anführen. Damit werden die Rahmenbedingungen

für Vorhaben in Nordrhein-Westfalen konkret verbessert. Denn mit dem fortschreitenden Ausbau der

Offshore-Windenergie müssen immer mehr auf dem Meer erzeugte Strommengen direkt nach Nord-

rhein-Westfalen transportiert werden.

Im Juni 2021 wurde zudem das von der Landesregierung in Auftrag gegebene „Gutachten zur Weiter-

entwicklung der Strom-Verteilnetze in Nordrhein-Westfalen aufgrund einer fortschreitenden Sektoren-

kopplung und neuer Verbraucher“ veröffentlicht, aus dem sich sowohl Hilfestellungen für die Verteil-

netzbetreiber in Nordrhein-Westfalen ableiten lassen, als auch Hinweise, welche Stellschrauben den

Investitionsbedarf in die Netzinfrastrukturen reduzieren und so schneller mehr Elektromobilität ermög-

lichen können. Ferner hat die Landesregierung das Projekt Integrierte Netzplanung NRW initiiert.

Grundlagen für erfolgreiche Wärmewende in NRW geschaffen

Mit der energieeffizienten Bereitstellung von Strom und Wärme unterstützt die Kraft-Wärme-Kopplung

(KWK) insbesondere die Flexibilisierung des Energieversorgungssystems und trägt dazu bei, den In-

dustriestandort NRW zu sichern und klimafreundlicher zu gestalten. Im Auftrag des Ministeriums für

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat das LANUV die Potenzialstudie zur Kraft-

Wärme-Kopplung in NRW erstellen lassen und mit dem zugehörigen LANUV-Fachbericht eine fort-

schreibungsfähige Datengrundlage über aktuell verfügbare und künftig realisierbare KWK- und (CO2-

freie) Wärme-Potenziale geschaffen. Gemeinsam mit der LANUV-Potenzialstudie zur Nutzung indust-

rieller Abwärme, die bereits im Herbst 2019 veröffentlicht wurde, zeigt die KWK-Studie Lösungsoptio-

nen auf, wie die leitungsgebundene Wärmeversorgung und die KWK-Technologie zur Erreichung der

Klimaschutzziele beitragen können.

Energieeffiziente Gebäude und urbane Energielösungen

Im Rahmen des Projektes „100 Klimaschutzsiedlungen“ fördert Nordrhein-Westfalen den Bau und die

Sanierung von 100 Klimaschutzsiedlungen, die sich durch eine Vielfalt unterschiedlicher energeti-

scher und architektonischer Konzepte im Neubau und Bestand auszeichnen. Ziel des Projektes ist es,

die wärmebedingten CO2-Emissionen in Wohnsiedlungen und somit auch die Energiekosten konse-

quent zu reduzieren. Hierfür können alle Technologien, die zur CO2-Einsparung geeignet sind, einge-

setzt werden. Bis Ende Juli 2021 konnten alle vorgesehenen 100 Siedlungen qualifiziert werden.

Mehr als die Hälfte der Siedlungen wurden bereits fertiggestellt, die anderen befinden sich im Bau o-

der in der Planung.

Mit der Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Landesregierung und der Verbraucherzentrale

NRW e.V. in den Jahren 2021 bis 2025 sind die notwendigen Weichen gestellt, um örtliche Energie-

beratungsperspektiven für private Haushalte langfristig zu sichern. Die bei den Beratungsstellen der

Verbraucherzentrale NRW in den Kommunen vor Ort festangestellten Energieberaterinnen und Ener-

gieberater werden somit verstetigt und in die institutionelle Förderung überführt. Eine wichtige Funk-

tion in der Energieberatung nehmen zudem die Berufsgruppen der Architektur, des Ingenieurwesens

und des Handwerks sowie etwa kommunale Betriebe wahr.

Klimaverträgliche Mobilität in NRW nimmt Fahrt auf

Der Hochlauf der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen konnte beschleunigt werden. Seit Anfang

2021 ist jeder vierte neu zugelassene PKW in Nordrhein-Westfalen ein Elektrofahrzeug, davon sind

etwa die Hälfte rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge. Nordrhein-Westfalen war das erste Bun-

desland, das ein breites Förderprogramm für private und betriebliche Ladeinfrastruktur aufgestellt hat.

Zudem wurde öffentliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen gefördert.

Das selbst gesetzte Ziel, bis zum Jahr 2022 20.000 Ladepunkte in Nordrhein-Westfalen zu installie-

ren, konnte weit übertroffen werden. Bereits bis Ende September 2021 wurden ca. 65.000 nicht-öf-

fentlich zugängliche und ca. 10.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte gefördert. Maßgeblich hat die

Förderung im Rahmen des Programms progres.nrw – Emissionsarme Mobilität zur Übererfüllung des

Ziels beigetragen.

Energieforschungsoffensive: Innovationen made in NRW

Durch eine starke Energieforschung entstehen die Innovationen, die Nordrhein-Westfalen für eine be-

schleunigte Transformation zu einem klimaneutralen Energiesystem benötigt. Dies war Ansatzpunkt

der Energieforschungsoffensive.NRW der Landesregierung. Innovationen und Technologien sollen

schnell marktreif entwickelt und breit eingesetzt werden können. Durch die landesseitige Förderung

von zukunftsweisenden Projekten und weiteren Aktivitäten konnte die anwendungsnahe Energiefor-

schung in Nordrhein-Westfalen weiter gestärkt werden.

Neuausrichtung des Förderprogramms progres.nrw – Klimaschutztechnik

Im August 2021 hat die Landesregierung das überarbeitete Förderprogramm progres.nrw vorgestellt.

Der bisherige Programmbaustein progres.nrw – Markteinführung heißt nun progres.nrw – Klima-

schutztechnik. Mit der Neufassung der Förderrichtlinie ist auch eine umfassende Weiterentwicklung

der Programminhalte verbunden. In Umsetzung von Maßnahmen aus der Energieversorgungsstrate-

gie NRW wird das Programm dabei stärker auf die Energie- und Klimaschutzziele des Landes ausge-

richtet. Ziel der Neufassung der Programmrichtlinie ist es, Nordrhein-Westfalen zum Vorreiter beim

Rollout neuer Technologien für die Transformation hin zu einem klimaneutralen Energiesystem zu

machen.

Mit der neuen NRW.Energy4Climate stark aufgestellt für die Zukunft

Die Landesregierung hat die operative Begleitung ihrer Energie- und Klimaschutzpolitik neu geordnet

und zukunftsfest aufgestellt. Auftrag der neuen Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate ist die Un-

terstützung der Klimaschutz- und Energiewendeziele bei gleichzeitiger Stärkung des Industrie- und

Technologiestandorts Nordrhein-Westfalen. Unter dem Dach der Landesgesellschaft für Energie und

Klimaschutz werden bisherige Initiativen gebündelt und gestärkt.

Das Ruderprojekt ist für Kinder aus den Townships, die sich keine eigenständige sportliche Betätigung leisten können.

Ende des Monats reise ich für zehneinhalb Monate in das südwest-afrikanische Land Namibia. Entsendet werde ich vom Sportverein ASC Göttingen von 1846 e.V., der über das “weltwärts”-Programm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) internationale Freiwilligendienste in verschiedenen Ländern des südlichen Afrikas anbietet. In Namibia werde ich in der drittgrößten Stadt Walvis Bay leben und arbeiten. Vormittags werde ich an einer Grundschule den Sportunterricht mitgestalten und nachmittags ein örtliches Ruderprojekt unterstützen. 

Das Ruderprojekt ist für Kinder aus den Townships (also den schwarzen Arbeitersiedlungen, die außerhalb der Städte und Siedlungen während der Zeit der Apartheid errichtet wurden) bestimmt, da sich viele der Kinder aus diesen Vierteln keine eigenständige sportliche Betätigung leisten können.

Somit ist das Projekt ein kostenfreies Angebot für Kinder, das durch die Unterstützung des Wassersportvereins Namibian Canoe & Rowing Federation, der namibischen Marine und der Freiwilligen realisiert wird. Die Marine stellt für das Projekt kostenfrei ihren Hafen zur Verfügung und unterstützt zudem das Projekt mit Personal, die als Ausbilder fungieren. Da das Projekt erst 2019 ins Leben gerufen wurde, gibt es noch einige “Baustellen” und Herausforderungen, die angegangen werden müssen. Jedoch habe ich dadurch auch viel Gestaltungsspielraum und kann in dieser Anfangszeit das Projekt ganz besonders weiterbringen. 

Jetzt zu meinem Anliegen:

Wie ich schon erwähnt habe, läuft der Freiwilligendienst über das “weltwärts”-Programm des BMZ und wird vom Sportverein ASC Göttingen von 1846 e.V. organisiert. Der Großteil der Kosten (75%) wird durch Fördergelder des BMZ finanziert. Für die restlichen 25% sind die Freiwilligen angehalten, Spenden in Höhe von 2.300€ zu sammeln. Mit den Spenden wird in erster Linie der Freiwilligendienst finanziert. Wenn der Betrag von 2.300€ überschritten wird, stehen mir die überschüssigen Gelder zur Verfügung und können von mir innerhalb des Projekts eingesetzt werden. So kann ich beispielsweise benötigte Ausrüstung finanzieren, aber auch Wettkämpfe, oder andere Aktivitäten realisieren. Deswegen benötige ich Eure Unterstützung durch eine Spende für mich und damit das Projekt.

Ich habe meine Spendenmappe für das Projekt angehängt, in der Ihr weitere Details zu meiner Motivation, dem Projekt und der Rolle der Spenden nachlesen könnt. 

Auf der letzten Seite der Spendenmappe findet ihr auch das Spendenformular. Falls sich noch Fragen ergeben sollten, könnt Ihr mich gerne unter der E-Mail hendrik.dietz19@gmail.com oder spenden.fuer.namibia@t-online.de kontaktieren.

Spendenmappe im Download Bereichhttps://www.rheinpublik.de/wp-content/uploads/2021/10/Spendenmappe_Hendrik_Dietz-4.pdf

Durch die Flutkatastrophe wurden nahezu alle Weinbestände, das Kellerei – und das Ernteinventar unserer Winzer vernichtet. Eins steht fest – unsere Ahrwinzer brauchen Hilfe!

Die Nacht vom 14. auf den 15. Juli hat unser paradiesisches Ahrtal in ein Krisengebiet verwandelt. Das, was wir einst stolz unsere Heimat nannten, zeigt sich nun als Trümmerhaufen. Die Flutkatastrophe hat nicht nur Menschenleben gefordert und Wohnräume zerstört, sie stellt auch unsere Winzer vor eine große Herausforderung.

Auf den Weinbau, der für unsere Region so essentiell wichtig ist, möchte ich als Ahrweinprinzessin, als Vertreterin unserer Ahrwinzer, noch einmal besonders aufmerksam machen und somit auch ein besonderes Augenmerk auf den Begriff SolidAHRität legen.
Durch die Flutkatastrophe wurden nahezu alle Weinbestände, das Kellerei – und das Ernteinventar unserer Winzer vernichtet. Neben den Aufräumarbeiten im Privathaus oder im Weingut ist im Weinberg die Vegetation in vollem Gange und der Herbst steht vor der Tür. Eins steht fest – unsere Ahrwinzer brauchen Hilfe!

Unsere Winzerkollegen aus ganz Deutschland, Freunde, Bekannte und auch Unbekannte helfen uns tatkräftig bei der Arbeit im Weinberg, aber auch die finanzielle Hilfe wird dringend benötigt.

Die Dagernova Ahr Weinmanufaktur möchte als heimische Genossenschaft die Winzerkollegen und den Wiederaufbau unterstützen und hat mit den Kollegen Peter Mertes, Rotkäppchen-Mumm, und Krämer Druck das Projekt „SolidAHRitätsweine“ ins Leben gerufen.
Unterstützen Sie das Projekt und unsere Winzer mit dem Kauf eines feinherben Rieslings oder einer trockenen Rotwein Cuvée, deren Etiketten unbedingten Zusammenhalt widerspiegeln und die ganz im Zeichen der „SolidAHRität“ stehen.

Mindestens 4 Euro pro verkaufte Flasche werden an den neugegründeten Verein „Ahr – a wine region needs help for rebuilding“ gespendet, der als zentraler Spendentopf für die ganze Winzergemeinschaft der Region dient. Für die Aktion wurde auch ein zentrales Spendenkonto bei der Kreissparkasse Ahrweiler (BIC: MALADE51AHR; IBAN: DE94 5775 1310 0000 3395 07) eingerichtet.

Zeigen Sie sich also solidAHRisch, in dem Sie mit einer Weinbestellung Gutes tun und den Wiederaufbau der Weinregion Ahr unterstützen. Nur gemeinsam können wir das Ahrtal wieder zu dem Paradies machen, das es einst gewesen ist.
Weitere Infos finden Sie unter www.dagernova.de, in unserem Onlineshop oder in unserer Vinothek in Bad Neuenahr.

Jede Flasche zählt!

Die Vorteile der Marktwirtschaft aufzeigen sowie Mut machen, die Chancen der Marktwirtschaft zu nutzen und mit Optimismus den Herausforderungen der Zukunft begegnen!

Vor 73 Jahren, im Juni 1948, führte Ludwig Erhard die Soziale Marktwirtschaft im westlichen Teil Deutschlands ein. Mit dieser Ordnung für Wirtschaft und Gesellschaft — verpflichtet auf die Werte von Freiheit und Verantwortung und mit dem Wettbewerbsprinzip als Kern — wurde den Bürgern ermöglicht, sich ein materiell sicheres Leben zu erarbeiten und ihre individuellen Lebenspläne zu verwirklichen.

Angesichts großer technologischer und geopolitischer Umwälzungen meinen manche Beobachter, das Modell der Sozialen Marktwirtschaft würde im Nebel der Geschichte verschwinden. Während diese Aussage noch  als  provokanter  Weckruf  verstanden  werden  kann,  wollen  andere  Kräfte  einen  Wechsel  hin  zu  einem  System  mit  planwirtschaftlicher Steuerung erreichen, weil sie der Marktwirtschaft die Tauglichkeit bei der  Bewältigung  aktueller  Probleme und Herausforderungen absprechen.

Ich  bin  dagegen  überzeugt,  dass  die  Soziale  Marktwirtschaft  auch  angesichts  der  neuen  Herausforderungen  das  einzige  Konzept  ist,  verantwortliches Handeln, Freiheit und Wohlstand  zu  verbinden.  Die  Soziale Marktwirtschaft wird ihre Anpassungsfähigkeit unter Beweis stellen.

Was ist der Bürgerwille?

Tatsächlich  hat  mehr  als  die  Hälfte der Bevölkerung, nämlich 54 Prozent, eine gute Meinung von unserem Wirtschaftssystem. Das ist das Ergebnis  einer  repräsentativen  Umfrage  des Instituts für Demoskopie Allensbach  vom  Frühjahr  2021.  Erfreulich  ist,  dass  der  Trend  nach  oben  zeigt:  Vor  zehn  Jahren  hatten  nur  48  Prozent eine gute Meinung von der Sozialen Marktwirtschaft, 2005 waren es sogar nur 25 Prozent, so das Institut. Die  Zufriedenheit  zeigt  sich  auch  darin, dass mit Blick auf die aktuellen wirtschaftlichen Probleme fast zwei Drittel (64 Prozent) das Wirtschaftssystem  nicht  grundlegend  infrage  stellen,  das  tun  nur  18  Prozent.  Zu­gleich glaubt nur eine verschwindend kleine  Minderheit  von  acht  Prozent,  dass  es  ihr  persönlich  besser  ginge,  wenn der Staat stärker in wirtschaft­liche  Abläufe  eingriffe  —  das  ist  der  niedrigste Wert seit über 15 Jahren.

Doch sind das nur Lippenbekennt­nisse?  Bei  zahlreichen  Entwicklungen  und  Gesetzen  zeigt  sich,  dass  die  Bürger  mehrheitlich  für  die  Idee  eines  beschützenden  Staates  votieren,  der  eine  umfangreiche  Garantie  für  ein  gutes  Leben  abgibt  —  ein  Versprechen,  das  der  Staat  niemals  wird halten können, sobald er gegen die Marktkräfte agiert. So sollte beispielsweise die Deckelung der Mieten in  Berlin  günstigen  Wohnraum  garantieren, weil die Marktkräfte nach der Logik einer das Angebot überstei­genden Nachfrage die Preise steigen ließen.  Die  Folge  war  die  Verschärfung  des  Problems,  indem  weniger  Wohnungssuchende  ein  für  sie  passendes Angebot bekamen als zuvor.

Nun  ist  der  Mietendeckel  vorerst  durch  das  Urteil  des  Bundesverfassungsgerichts aufgehoben, doch wohlgemerkt:  Die  marktwidrige  Regelung ist juristisch an einer Kompetenzüberschreitung  des  Landes  Berlin  gescheitert,  nicht  aber  an  einer  Verteidigung  des  marktwirtschaftlichen  Prinzips  und  der  Bekämpfung  des  Interventionismus.  Dieser  Umstand  wurde  in  den  Kommentaren nur sehr wenig thematisiert. Der Marktwirtschaft  als  solcher  fehlt  in  Deutschland zu oft der Anwalt!

Es  mutet  seltsam  an,  dass  ausgerechnet in dem Land, in dem die Soziale Marktwirtschaft nach der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs so erfolgreich war, so wenig Verteidigung erfährt. Dabei hat sich das marktwirschaftliche Konzept stets jeder Bürokratie bis hin zu sozialistischen Konzepten als überlegen erwiesen: angefangen damit, als Ludwig Erhard mit der Freigabe der Preise und der Wiederingangsetzung  des  Preismechanismus  als  Knappheitsanzeiger  die  Marktwirtschaft einführte — das gilt sowohl für die Bekämpfung von Hunger und Not in der Bevölkerung in den Nachkriegsjahren als auch für den rasanten Aufbau des materiellen Wohlstands  —,  bis  zuletzt,  als  es  darum ging, einen Stoff zur Immunisierung gegen  das  Covid-19-Virus  zu  entwickeln.  Der  Impfstoff  war  schließlich  nicht das Produkt von „Planification“ oder Sozialismus, sondern wurde von im Wettbewerb stehenden Unternehmen entwickelt.

Auszug  aus dem Beitrag „Soziale Marktwirtschaft:  Überlegenheit durch Wettbewerb“ von Roland Koch in der Sonderveröffentlichung der Ludwig-Erhard-Stiftung „Wohlstand für Alle – Vorteil Marktwirtschaft“,  mit freundlicher Genehmigung der Stiftung.

https://www.ludwig-erhard.de/wp-content/uploads/Ludwig-Erhard-Stiftung_2021_Wohlstand-f%C3%BCr-Alle-Vorteil-Marktwirtschaft.pdf

Es ist das fünfte Heft aus der Publikationsreihe der Ludwig-Erhard-Stiftung. Die  Vorteile  der  Marktwirtschaft  aufzuzeigen,  Mut  zu  machen,  die  Chancen  der  Marktwirtschaft  zu  nutzen und mit Optimismus den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen – das ist das Anliegen.

In  der  Publikation  legen  Persönlichkeiten  aus  Wissenschaft,  Politik,  Medien  und  unternehmerischer  Praxis  ihre  Erfahrungen  und  Positionen  dar,  um  der Marktwirtschaft eine  Stimme  zu  geben.  So  entstand das Heft mit klarer Positionierung im Sinne Ludwig Erhards. Beigetragen haben unter anderem WELT-Chefredakteur  Ulf  Poschardt,  der  ehemalige  Bundesverfassungsrichter  Hans-Jürgen  Papier,   IW-Direktor Michael Hüther, Bundeskartellamtspräsident  Andreas Mundt, die Geschäftsführerin des Allensbacher  Instituts  Renate  Köcher,  die  Ökonomen  Justus  Haucap  und  Achim  Wambach  sowie  Lilium-Mitgründer Daniel Wiegand.  Mit Blick auf die Bundestagswahl wurde zudem ein Blick auf die Wahlprogramme der Parteien gewor-fen  und  mit  den  Parteivorsitzenden  Armin  Laschet  (CDU),  Markus  Söder  (CSU),  Annalena  Baerbock  (Bündnis 90/Die Grünen), Christian Lindner (FDP) und Norbert Walter-Borjans (SPD) gesprochen. Ein Interview mit Bundesbankpräsident Jens Weidmann, Mitglied der Ludwig-Erhard-Stiftung, rundet die Beiträge zur Frage nach der Rolle des Staates ab.