für die Menschen in Bonn, Rhein-Sieg-Kreis und die Nachbarn an Rhein, Ahr und Erft

Werner Preusker

Ein Rückblick auf die Empfehlungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen zum Thema Energie und Umwelt nach der zweiten Ölkrise

Nach der zweiten Ölkrise 1989/90 hat die Bundesregierung den von ihr berufenen Sachverständigenrat für Umweltfragen gebeten, Empfehlungen für die Energiepolitik unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes zu erarbeiten.

Im Hinblick auf die aktuelle Bewertung der Energiepolitik der vergangenen Jahre mit ihrer Abhängigkeit von Gasimporten als „dämlich“ oder „naiv“, lohnt ein Vergleich der realen Energiepolitik der letzten Jahrzehnte mit den Empfehlungen der Wissenschaftler in ihrem Sondergutachten „Energie und Umwelt“ von 1981.

Man sollte das Gutachten in seiner heutigen Bedeutung nicht überbewerten, Windkraft und Photovoltaik waren noch nicht Stand der Technik und spielten daher auch im Gutachten keine herausgehobene Bedeutung. Aber reizvoll ist der Rückblick schon:

Die als Bundespartei 1980 gegründeten GRÜNEN und die mit ihnen verbundenen NGOs, wie die ebenfalls 1980 gegründete deutsche Sektion von Greenpeace, sowie die mediale Öffentlichkeit haben seither grob skizziert die Ziele verfolgt und durchgesetzt:

  • Ausstieg aus der Nutzung der Kernkraft
  • dafür Behinderung
    • der Endlagerung
    • der Wiederaufarbeitung von Brennelementen
    • und der Entwicklung neuer Reaktor-Konzepte
  • Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Wind und Solar
  • „übergangsweise“ bis spätestens 2038 gesteigerte Nutzung von Erdgas für die Heizung von Gebäuden sowie für die Erzeugung von Strom und Wärme in Kraftwerken,
  • Verbot von „Unkonventionellen Fracking-Vorhaben aus kommerziellem Interesse“ in Deutschland (seit 2017)

Energiesparkonzepte wie vom Land Hessen (Bundesrat, Drucksache 448/13 vom 27.05.13 ) und Zentralem Immobilien-Ausschuss vorgeschlagen – Abschreibung der energetischen Gebäudesanierung so wie bei Denkmalsanierung – fanden im Bundesrat keine Mehrheit und verschwanden 2018 von der Tagesordnung.

Wie lautete nun Analyse und Empfehlungen der Wissenschaftler von 1981?

Der Rat hat die Umweltauswirkungen der verschiedenen Energie-Erzeugungswege angesprochen, wie die ungelöste Entsorgung und Sicherheitsbedenken bei der Kernenergie, Emissionen aus Kohlekraftwerken, etc.

https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/1970-2000/1981_SG_Energie_und_Umwelt.html;jsessionid=19999A1483BEEAEC2173C07B6E5C03C0.intranet241?nn=400356

Als wesentliche Strategie hat der Umweltrat empfohlen,

  • Energie-sparen insbesondere durch Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung, d.h. die Transformation des Kraftwerksparks hin zu Standorten, an denen bei der Stromerzeugung Wärme zur Nutzung in Fernwärmenetzen ausgekoppelt werden sollte
  • Daneben Weiterentwicklung der Kerntechnik zur Lösung der Entsorgung der Brennelemente, für neue Kraftwerkstypen, wie Hochtemperatur Reaktor (HTR)
  • sowie Steigerung der Energie-Effizienz zum Beispiel durch Brennwertkessel für Wohnhäuser, die damals noch im Entwicklungsstadium waren, etc.

Wie gesagt, der Rat von 1981 war nicht für Deutschland im Jahre 2022 gedacht und ist nicht mehr aktuell. Ein Zurück zur friedlichen Nutzung des Kernenergie, wie sie in den 50er Jahren des 19. Jahrhunderts propagiert wurde, ist aktuell in Deutschland nur schwer vorstellbar.

Hätte man aber eine Strategie der Energie-Einsparung und Minderung der Risiken der Kerntechnik durch neue Kraftwerkstypen und die Aufarbeitung gebrauchter Brennstäbe verfolgt, stünden wir heute anders da, wären vor allem weniger abhängig von Gas, ob von Rußland, Quatar, Iran oder US-Fracking.

Primärenergie-Verbrauch und Energie-bedingte Emissionen in Deutschland seit 1980 deutlich gesunken

Trotz der Fokussierung der Energiepolitik auf den Verzicht auf Kernenergie und später Kohle mit der Favorisierung von Erdgas ist fairerweise darauf hinzuweisen, dass die Politik auch die marktwirtschaftlich getriebene Steigerung der Energie-Effizienz unterstützt hat.

So ist der Primärenergieverbrauch in der Bundesrepublik von 1980 bis 1989 stabil (bei 387 Mio t Steinkohleneinheiten – SKE) geblieben, trotz Wachstum des Brutto-Inlandsprodukts (BIP) um rund 50 Prozent (von 788 Mrd € auf 1.200 Mrd €). In der staatlich gelenkten Planwirtschaft der DDR wuchs der Energieverbrauch im gleichen Zeitraum von rd 121 Mio t auf rd 128 Mio t SKE. Quelle: AG Energiebilanzen e.V.

Seit 1990 (nach der Wiedervereinigung) konnte der Primärenergieverbrauch in Deutschland von 508 Mio t SKE auf 416 Mio t SKE gesenkt werden (knapp 20 Prozent), bei gleichzeitigem Wachstum des BIP um rund 270 Prozent (von rund 1.307 Mrd € auf 3.571 Mrd €) sowie der Bevölkerung von 80 auf rd. 83 Mio Einwohner.

Den Rückgang des Primärenergie-Verbrauchs bestätigt auch das Umweltbundesamt (UBA).

Das UBA stellt auch fest, dass damit eine deutliche Verringerung der Energie-bedingten Treibhausgas-Emissionen um etwa 40 Prozent seit 1990 erreicht werden konnten – entgegen der immer wieder verbreiteten Behauptung, Deutschland sei gegen den Klimawandel untätig geblieben.

Ich habe Respekt vor dem verantwortungsvollen Umsteuern von Minister Habeck in den letzten Wochen.  

Aber bei passender Gelegenheit, der Rat feiert seinen 50. Geburtstag im Mai 2022, darf man doch daran erinnern, dass Deutschland besser gefahren wäre, wenn es seinerzeit auf die von der Bundesregierung befragten Wissenschaftler gehört hätte.

Anmerkung: Der Autor war 1980 bis 1983 wissenschaftlicher Mitarbeiter des Sachverständigenrates für Umweltfragen und hat an dem Gutachten „Energie und Umwelt“ mitgewirkt.

Mitglieder des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (Stand März 1981)

Prof. Dr. rer. nat. Hartmut Bick, Bonn                                      Ökologie

(Vorsitzender)

Prof. Dr. jur. Jürgen Salzwedel, Bonn                                      Umweltrecht

(Stellvertretender Vorsitzender)

Prof. Dr. rer. nat. Konrad Buchwald, Hannover                     Naturschutz, Landschaftspflege

Prof. Dr. rer. pol. Karl-Heinrich Hansmeyer, Köln                    Wirtschafts-, Finanzwissenschaft

Prof. Dr. med. Dietrich Henschler, Würzburg                          Toxikologie, Gesundheitsrisiken

Prof. Dr. med., Dr. phil. Gerd Jansen, Essen                           Lärm, Psychophysiologie

Prof. Dr. rer. pol. Paul Klemmer, Bochum                               Landesplanung, Standortfragen

Prof. Dr.-Ing. Albert Kuhlmann, Köln                                       Umwelttechnik                      

Prof. Dr. rer. nat. Rudolf Preußmann, Heidelberg                   Krebsforschung          

Prof. Dr.-Ing. Günther Rincke, Darmstadt                              Wasser

Prof. Dr. jur. Fritz W. Scharpf, Berlin                                         Organisationsfragen der Umweltpolitik

Prof. Dr. phil. Klaus Scholder, Tübingen                                  Allgemeine Umweltfragen

Die Innere Sicherheit unseres Landes genießt für mich oberste Priorität.

Mein Fachbereich Innere Sicherheit

Als innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion kann seit 2017 die nordrhein-westfälische Innenpolitik unmittelbar mitgestalten und mich für die Sicherheit in Bonn und NRW einsetzen. Bei meiner politischen Arbeit hilft mir meine berufliche Erfahrung aus 26 Jahren Dienst bei der Polizei NRW. Ich stehe für eine kompetente Fachpolitik mit Sachverstand und beruflicher Erfahrung. Ich möchte meine Arbeit für Bonn und NRW fortsetzen und kandidiere am 15. Mai erneut als Ihr Direktkandidat für Bad Godesberg, Hardtberg und den Bonner Süden.

Wenn Sie mehr über mich und meine Positionen erfahren möchten, freue ich mich über eine persönliche Nachricht von Ihnen oder einen Besuch auf meiner Homepage. http://www.christos-katzidis.de

Wie werden die Parteien in der Regierungsverantwortung nach der Wahl Kinder- und Familienarmut bekämpfen, fragen die Mitglieder des Runden Tisches gegen Kinder- und Familienarmut.

Wie werden die Parteien in der Regierungsverantwortung nach der Landtagswahl Kinder- und Familienarmut bekämpfen?

Welche konkreten Maßnahmen möchten sie umsetzen?

Diese und viele weitere Frage stellen die Mitglieder des Runden Tisches gegen Kinder- und Familienarmut am 6. Mai den Kandidatinnen und Kandidaten zur Landtagswahl auf dem X-tra-Platz vor der Kreuzkirche.

Tim Achtermeyer, Grüne

Fabio Sánchez Copano, Volt-Partei

MdL Dr. Christos Katzidis, CDU

Gabriel Kunze, SPD

MdL Franziska Müller-Rech, FDP

Julia Schenkel, Die Linke

Sie alle stellen sich den Fragen. Dabei werden zunächst im Plenum vorrangig vier Themenkomplexe behandelt:

Ausstattung von Schulen, frühkindliche Bildung in Kitas, Wohnraum, Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung.

Am Anschluss gibt es die Möglichkeit für alle Teilnehmenden, in Arbeitsgruppen die Kandidierenden direkt zu befragen. Weitere Informationen und vorab Statements der Politiker:innen finden Sie unter www.kinderarmut-bonn.de.

Diskutieren Sie mit!
6. Mai 2022 ab 18:00 Uhr, X-tra Platz vor der Kreuzkirche am Kaiserplatz

Die Teilnahme ist kostenlos. Es gelten die aktuellen Coronaschutzmaßnahmen des Landes NRW. Über darüber hinaus geltende Regelungen informieren wir über die Homepages der Veranstalter:innen.

Im Runden Tisch gegen Kinder- und Familienarmut treffen sich regelmäßig Vertreter:innen von Wohlfahrtsverbänden, Kommunalpolitik, Stadtverwaltung und aus Organisationen der Jugendhilfe bzw. Kinder- und Jugendarbeit sowie engagierte Bürger:innen. Wer sich beim RTKA engagieren möchte, wendet sich bitte an rtka@dw-bonn.de. Weitere Informationen unter www.kinderarmut-bonn.de.

Im Gespräch in den Räumen des Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. ging es vor allem darum, wie das Bauministerium politisch Ebenen-übergreifend Wohnraumschaffung fördern kann.

Wohnraum ist Mangelware in der boomenden Stadt Bonn – und bezahlbarer Wohnraum gerade für Menschen mit besonderen Bedürfnissen erst recht. Seit vielen Jahren engagiert sich das Bündnis Wohnen für mehr bezahlbaren Wohnraum in der Stadt. Der Zusammenschluss aus AWO, Caritas, Diakonie, Paritätischem Wohlfahrtsverband, Deutschem Gewerkschaftsbund und Deutschem Mieterbund sucht auch auf Bundesebene nach Lösungen und Unterstützung für die Bonner Wohnungspolitik.

Das Bündnis Wohnen hat sich daher sehr über den Besuch der Bundesbauministerin Klara Geywitz in Bonn gefreut. Die Ministerin hat auf Einladung des Bündnisses am Nachmittag des 4.3.2022 die Bundesstadt besucht.

Zentraler Aspekt des Besuchs und des Gesprächs waren die Herausforderungen und Schwierigkeiten bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums – gerade auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Daher trafen sich die Teilnehmenden zum Auftakt auf der Baustelle des geplanten Teilhabezentrums der Caritas in der Noeggerathstraße in der Bonner Innenstadt. Hier steht die Finanzierung der Maßnahme, die dringend benötigte Wohnangebote für Menschen schaffen soll, die es auf dem Wohnungsmarkt schwer haben, auf der Kippe durch die kurzfristige Streichung von Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Beim anschließenden internen Gesprächstermin in der Geschäftsstelle des Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. ging es vor allem darum, wie das Bauministerium politisch ebenenübergreifend Wohnraumschaffung fördern und Wohnungslosigkeit bekämpfen kann. Einzelne Aspekte waren dabei:

  • das EU-Ziel, bis 2030 Wohnungslosigkeit zu beenden,
  • der notwendige Wohnungsbau des Bundes in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis und die Bereitstellung von Grundstücken des Bundes,
  • derWunsch des Bündnisses nach einer Offensive, die die Kommunen motiviert, ggf. sogar die Kommunen verpflichtet mehr Grundstücke für einen preiswerten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen zum Beispiel auch durch Verpflichtungen für Konzepte zum preiswerten Wohnungsbau,
  • die Einführung einer neuen Gemeinnützigkeit,
  • die Schließung der Förderlücke für ein mittleres Mietpreissegment zwischen öffentlich gefördertem und freifinanziertem Wohnungsbau,
  • die unverzügliche Wiedereinführung eines Förderprogramms für energieeffizientes Bauen.

Dazu teilen die Partner:innen im Bündnis Wohnen mit:

In den AWO-Kitas sehen wir, dass Alleinerziehende, kinderreiche Familien oder Frauen nach Gewalterfahrung besonders schwer eine Wohnung finden. Deshalb brauchen wir neuen Schwung im sozialen Wohnungsbau unter Einbindung der Wohlfahrtsverbände! fordert Barbara König, Geschäftsführerin des AWO-Kreisverbands Bonn/Rhein-Sieg.


Caritas-Direktor Jean-Pierre Schneider erklärt: In den Diensten der Caritas ist Wohnungsnot jeden Tag ein großes Thema. Insbesondere Menschen, die es ohnehin besonders schwer haben, weil Sie krank oder besonders belastet sind, haben am Bonner Wohnungsmarkt fast keine Chancen. Für diese Menschen müssen Bund und Länder entschlossen investieren, anstatt Förderungen, wie KfW40-Programme, die ganz besonders soziale Projekte betreffen, einfach zu streichen. – Der Markt wird diese Wohnungsnot ganz sicher nicht von selbst lösen!


Diakonie-Geschäftsführer Ulrich Hamacher ruft in Erinnerung: In Bonn fehlen 20.000 Wohnungen. In unseren Beratungsstellen erfahren wir immer wieder, dass Menschen mit geringem Einkommen auf dem Wohnungsmarkt keine Chance haben. Wir brauchen mehr geförderten Wohnungsbau!

Die Geschäftsführerin der Bonner Niederlassung des Paritätischen Susanne Seichter stellt fest: Wie Menschen wohnen, ist eine wichtige Frage der Sozialpolitik. Besonders hart trifft es Menschen, die aus Einrichtungen der sozialen Arbeit in eine eigene Wohnung umziehen wollen, etwa aus Einrichtungen der Suchtarbeit, der Sozialpsychiatrie oder aus Frauenhäusern. Sie haben am angespannten Wohnungsmarkt so gut wie keine Erfolgsaussicht. Der Paritätische setzt sich gegen reines Rendite-Denken und für eine verantwortungsvolle Wohnungspolitik ein. Dazu gehören insbesondere die finanzielle Förderung und der Erhalt des sozialen Wohnungsbaus.

DGB-Vorsitzender Bernd Weede mahnt: Wir erleben es täglich, dass unsere Kolleginnen und Kollegen aus den unteren und mittleren Tarifsegmenten sich das Wohnen in Bonn nicht mehr leisten können. Steigende Miet- und Energiekosten fressen die Tarifsteigerungen nicht nur auf – sie übersteigen sie. Darum brauchen wir bezahlbaren Wohnraum in lebendigen Quartieren mit guter Anbindung an die Infrastruktur.

Bernhard von Grünberg, der Vorsitzende des Mieterbundes, fordert: Wir brauchen mehr Wohnungsbau des Bundes in der Region für die Bediensteten des Bundes, aber auch für die Mitarbeitenden derjenigen Organisationen, die auf Wunsch des Bundes nach Bonn gekommen sind. Hier können die zum Teil leerstehenden Liegenschaften des Bundes (Ermekeilkaserne, Diplomatenschule etc.) herangezogen werden.

Wohlstand für Alle ist ein Angebot an freie Menschen, die für sich und andere Verantwortung übernehmen.

Heute jährt sich zum 125. Mal der Geburtstag Ludwig Erhards. Im Land verneigt man sich zu Recht in großer Dankbarkeit, in Freiheit und Wohlstand vor einer der wichtigsten Gründungspersönlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland; vor einem Mann, der oft mehr als habilitierter Wissenschaftler und weniger als gelernter Politiker agierte. Damit konnte er sich aber durchsetzen und damit war er erfolgreich. Erhard handelte stets auf der Grundlage von grundsatztreuen und eigenständigen Wertentscheidungen. Das Vertrauen in seine Erfahrungen und Überzeugungen und seine Abneigung gegenüber parteipolitischem Opportunismus haben sein Werk ermöglicht.

Um Erhards Schaffenskraft nachvollziehen zu können, muss man sich mit Person und Idee auf jeweils eigene Weise beschäftigen. Was seine Person, seine Lebensgeschichte und sein Wirken angeht, so ist in seiner Geburtsstadt Fürth mit dem Ludwig-Erhard-Zentrum in den letzten Jahren ein Museum entstanden, das weit über die Region hinaus Beachtung verdient und hoffentlich viele Menschen an den Vater des „Wirtschaftswunders“ erinnert.

Die Auseinandersetzung mit den gesellschaftswissenschaftlichen und ökonomischen Grundlagen dieses „dritten Weges“ zwischen Planwirtschaft und Kapitalismus erfordert zugleich, die Erfolgsgeschichte in Leitlinien für die Bewältigung der Herausforderungen der Zukunft zu übersetzen. Dieser besonderen Herausforderung stellen wir uns in der Ludwig-Erhard-Stiftung mit ihren bis zu 95 Wissenschaftlern, Politikern, Unternehmern und Publizisten.

Ludwig Erhard glaubte zuallererst an Wert und Würde des Individuums, dessen Recht auf Freiheit und die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen. Daraus erwuchs die dominante Rolle des Verbrauchers als zentrale Instanz. Darauf basiert die Idee des Marktes als einziges System, das Verbraucherbedürfnisse zielgenau befriedigen kann. Dieser Markt funktioniert nur mit dem Recht des Einzelnen auf Eigentum. Es ist wert, daran zu erinnern, dass noch im Jahr 1947 bei der Erarbeitung der Länderverfassungen sich zum Beispiel in Hessen CDU, SPD und Kommunisten auf die Option der Vergesellschaftung der Produktionsmittel verständigten. Hätte Erhard nicht schon 1951 mit dem ersten Wirtschaftsboom alle Gegner zurückdrängen können, wäre das Projekt Freiheit und Wohlstand möglicherweise im Keim erstickt.

Erhard hatte einen klaren Kurs. Sein Vertrauen, dass in rechtlich gut organsierten Märkten die Bildung der Preise und die Verteilung der Güter sowie die Verteilung der Arbeit vom Staat unbeeinflusst sein sollen, war jedoch keineswegs so einflussreich, dass alle ihm folgten. Lange musste er mit der deutschen Großindustrie und sogar Teilen seiner Partei kämpfen, bis es endlich ein angemessenes Gesetz gegen Absprachen und Kartelle in der Wirtschaft gab. Das umlagefinanzierte Rentensystem, mit dem wir heute wachsende Probleme haben, wurde gegen seine Bedenken von Adenauer – mit dem Adenauer zugesprochenen Satz „Kinder bekommen die Leute immer“ – durchgesetzt. Erhard wollte den weltweiten Freihandel, stand aber allen überstaatlichen Organisationen ablehnend gegenüber. Sein Rücktritt als Kanzler wurde in einer kurzfristigen Rezession erzwungen und führte in der Folgezeit zu Staatsverschuldung, einer höheren Staatsquote und immer mehr Eingriffen in die Wirtschaft.

Es ist sicher nicht unfair zu sagen, dass Erhard mit seinem Kurs die Herausforderungen der Mehrheitsbildung in modernen Demokratien unterschätzte. Seine Skepsis gegenüber Interessenverbänden und vor allem seine Zuversicht, dass die Dinge ohne staatliche Vorgaben sich in bester Weise für den Bürger und Verbraucher entwickeln, war und ist nicht mehrheitsfähig. Trotz des Wirtschaftswunders ohne Staatsplanung suchten viele Menschen den Schutz in den Armen des Staates und in der Vertretung durch starke Interessenverbände. Konrad Adenauer verstand das besser als Erhard, und deshalb waren die beiden bei allem gegenseitigem Respekt nie wirklich auf einer Linie.

Es ist wichtig, sich an diese Umstände zu erinnern. Soziale Marktwirtschaft ist keine technische Betriebsanleitung. Sie ist das Ergebnis oft zähen Ringens, sie ist nicht ohne Fehler und Risiken, und sie muss immer neu erfunden werden. Dabei werden in Zeiten von Klimawandel und Digitalisierung ganze Kapitel neu „geschrieben“ werden müssen. Die Soziale Marktwirtschaft von heute muss unter Beweis stellen, dass sie die Fähigkeit zu einer den Planeten schonenden Wirtschaftsweise hat; so ähnlich, wie Erhard das mit dem Ende von Mangelwirtschaft und dem Start des Projektes „Wohlstand für Alle” tat. Das erfordert eine Bereitschaft zum Streit. Ludwig Erhard bevorzugte es, seine Ideen in Reden, Interviews, Diskussionen und Vorlesungen direkt den Menschen zu vermitteln, anstatt im Ministerium am Schreibtisch zu sitzen. Er fragte nicht, ob seine Gedanken populär sind, er machte sie populär. So prägte er das Land.

Es gibt einige einfache Leitsätze, für die die Anhänger Ludwig Erhards immer wieder, auch bei widrigem Zeitgeist, eine Mehrheit suchen werden:

  • Der Verbraucher ist verantwortungsvoll und frei. Er bedarf nicht der ständigen Bevormundung des Staates.
  • Es ist die Aufgabe des Staates, funktionierenden Wettbewerb zu ermöglichen und der Wirtschaft eine gute Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.
  • Ein Staat sollte nicht mehr ausgeben, als er einnimmt. Am Schluss zahlt immer der Bürger.
  • Mit klug gesetzten Impulsen an den Markt kann man die Herausforderungen, auch beim Schutz unserer Umwelt und bei der Transformation in die digitale Welt besser bewältigen, als wenn Bürokraten sich an die Planung machen.
  • Wohlstand für Alle ist ein Angebot an freie Menschen, die für sich und andere Verantwortung übernehmen und keine Garantie für eine Verbesserung der Lebensverhältnisse ohne Anstrengung. Die Verantwortlichkeit des Einzelnen bestimmt seine Zukunft.

Heute erweisen wir Ludwig Erhard die Ehre. Wir verstehen sein Erbe als Auftrag, für den wir täglich Mitstreiter suchen.

Quelle: Ludwig-Erhard-Stiftung

Ampel-Koalition bricht Vertrauen in Staat – Wirtschaftsminister blockiert Einsparung von Energiekosten

Der plötzliche Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist ein schwerer Fehler, ein Desaster für Klima, Familien und Mittelstand. Die Entscheidung schadet doppelt: den Zielen von mehr Wohnungsbau und höherer Energie-Effizienz.

Am Montag, 24. Januar, ist überraschend ein sofortiger Antrags- und Zusagestopp für das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) veröffentlicht worden. Die bundeseigene KfW-Bankengruppe hat bekannt gegeben, dass sie am Wochenende gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beschlossen habe, das Programm vorläufig zu stoppen – „aus Haushaltsgründen“.

Immobilien- und Energiepreise explodieren. Viele Familien können sich den Traum vom bezahlbaren, Energie-sparenden Wohneigentum nur erfüllen, wenn der Staat sie dabei fördert, denn allein aus der Energie-Einsparung lassen sich die Mehrkosten im besonders effizienten Neubau nicht finanzieren.

Dabei kommt es auf jeden Cent an – auch wegen immer höherer Baustoffpreise. Bislang hat der Staat gefördert. Bei vielen Bauvorhaben sind diese Fördermittel eingepreist. Und jetzt streicht die Ampel diese von einem Tag auf den anderen. Das war ein schwarzer Tag für Familien, Häuslebauer und das Bauhandwerk. Denn damit brechen Kalkulationen von einem Tag auf den anderen zusammen.

Besonders schwer wiegt der Vertrauensbruch der rot-grün-gelben Regierung. Die Ampel bezeichnet sich ((in Sonntagsreden Streichen?)) als Bündnis für Nachhaltigkeit. Aber der Wirtschafts- und Klimaminister stoppt über Nacht als eine seiner ersten Amtshandlungen die bislang geltende Förderung von klimafreundlichen Gebäuden. Sie wäre am 31. Januar sowieso ausgelaufen.

Durch die Ankündigung des endgültigen „Aus“ der Förderung von Wohnungen nach KfW 55 Standard hat die neue Bundesregierung den Ansturm auf die Fördermittel selbst ausgelöst. Mit einer politisch und handwerklich vernünftigen Übergangsregelung, zum Beispiel durch schrittweises Abschmelzen, hätte der Ansturm vermieden und mit dem Start eines neuen Förderkonzepts verbunden werden können. Den Ansturm auf die Fördermittel der vorhergehenden Regierung anzulasten, ist zusätzlich schädlich für das Vertrauen in die neue Bundesregierung und ihren Wirtschafts- und Klima-Minister, die Energiewende zu meistern.

Mit der Hau-Ruck Entscheidung platzt der Traum vom Eigenheim für manche junge Familie. Sie macht für Familien, Handwerk, aber auch Wohnungsunternehmen monate-lange Vorplanung und Kalkulation zu Makulatur. Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft, GdW, spricht demgemäß von einer „Vollbremsung“ beim Klimaschutz im Gebäudebereich. „Was Bauherren vor allem brauchen, ist Planungssicherheit,“ kommentiert er treffend. Dieser Schritt sei genau das Gegenteil und Gift für das Entstehen von bezahlbaren und klimaschonenden Wohnungen.

Nach Berechnungen des GdW werden rund 300.000 Wohnungen in Deutschland nicht wie geplant gebaut oder modernisiert werden können. Zwei Drittel davon sind neue Wohnungen, die Bauherren wie die sozial orientierten Wohnungsunternehmen mithilfe der Förderung errichten und zu preiswerten Mieten anbieten wollten. Ein weiteres Drittel sind Wohnungen, die energetisch saniert und damit für das Erreichen der Klimaziele fit gemacht werden sollten. 

„Wenn 200.000 Wohnungen nicht gebaut werden können oder die komplette Planung dafür ohne Vorankündigung über den Haufen geworfen wird, dann kann die Bundesregierung ihr jährliches Wohnungsbauziel schon jetzt halbieren“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW. Eine aufwändige Umplanung wird viel Zeit und Geld kosten, selbst wenn die Regierung eine Nachfolgeförderung auflegt. Das gilt auch für die 100.000 Wohnungen, die mit der BEG-Förderung hätten modernisiert und damit klimaschonender werden können. Es geht laut GdW um Investitionen in Höhe von 80 Milliarden Euro in bezahlbaren und klimaschonenden Wohnraum, die diese Förderung angestoßen hätte.

Auf bauwillige Familien kommen noch weitere Belastungen zu. Denn die Ampelregierung plant noch zahlreiche neue Bauvorschriften, die die Baukosten weiter steigen lassen werden. So sollen Heizungen ab 2025 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch für Renovierungen und Ausbauten will die Ampel weitere kostenintensive Standards vorschreiben. Es entsteht der Eindruck, dass die Ampel Eigentumsbildung von Familien nicht will.

Der Bonner MIT-Chef verlangt von der Ampel-Koalition, die Bundesförderung für effiziente Gebäude sofort weiter laufen zu lassen. Im Gebäudebereich gibt es riesige Potenziale für mehr Klimaschutz. Diese müssen wir nutzen. Es ist vorbildlich, dass viele Eigentümer ihre Gebäude klimafit bauen oder sanieren wollen. Das sollte die Politik fördern.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) – vormals Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU – ist mit rund 25.000 Mitgliedern der größte parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland. Die MIT setzt sich für die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft und für mehr wirtschaftliche Vernunft in der Politik ein.

Meine ganz persönliche Bilanz

Vor fast fünf Jahren übernahm die schwarz-gelbe Landesregierung ihre Arbeit von ihrer rot-grünen Vorgängerkoalition, angetrieben von dem Ideal, die Potenziale unseres einzigartigen, vielfältigen Bundeslandes NRW zu fördern und voll auszuschöpfen. In vielen Bereichen konnten wir umfassende Verbesserungen erzielen. Die Corona-Pandemie und ihre massiven Folgen konnten wir bei Regierungsübernahme natürlich nicht absehen. Als Landtagsabgeordnete blicke ich trotz aller Herausforderungen mit Stolz auf die zu Ende laufende Legislatur und das, was wir zusammen für NRW und unsere Region erreichen konnte. Einige Punkte stelle ich Ihnen in meiner ganz persönlichen Bilanz vor – mit dem Ziel, dass es nur eine Zwischenbilanz sein soll. Wir möchten weiter regieren!

Mein Hauptthema im Parlament ist die Schulpolitik. Wir haben 2017 versprochen, unsere Schulen besser auszustatten, mehr Lehrkräfte zu gewinnen, Bildungschancen für jedes Kind zu verbessern und die Digitalisierung voranzutreiben. In allen Feldern konnten wir große Schritte nach vorne machen. Die Investitionen in Bildung sind so hoch wie noch nie zuvor. Der Schuletat ist mit gut 24 Prozent Anteil am Gesamthaushalt stets der größte Einzelhaushalt. Von 17,8 Mrd. EUR im Jahr 2017 ist er auf 20,5 Mrd. EUR im Haushalt für 2022 angestiegen.

Der Lehrkräftemangel ist eine der drängendsten Herausforderungen. Er lässt sich leider nicht über Nacht lösen, aber unsere Bekämpfungsmaßnahmen können sich sehen lassen: Seit 2018 haben wir rund 10.600 zusätzliche Stellen geschaffen. Diese zusätzliche Manpower, besonders in den Grundschulen und zur Unterstützung der Inklusion, kommt den Schülerinnen und Schülern zu Gute. Gleich zu Beginn haben wir zudem zwei weitere wichtige Versprechen umgesetzt: Die Rückkehr der Gymnasien zu G9 und den Erhalt unserer so wichtigen Förderschulen.

Neben der Bildungspolitik arbeiten wir auch daran, den Hochschul- und Wissenschaftsstandort NRW weiter zu stärken, der auch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt über Landesgrenzen hinaus vorantreibt. Die nordrhein-westfälischen Universitäten schneiden im Hochschulranking des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) seit Jahren überdurchschnittlich gut ab. Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität hat zum Beispiel mit sechs Exzellenzclustern richtig „abgeräumt“ – somit gibt es in Bonn so viele Exzellenzcluster wie in ganz Bayern. Darauf kann unsere Hochschule sehr stolz sein.

Auch die Ansiedlung des Kompetenzzentrums Maschinelles Lernen Rhein-Ruhr (ML2R) in Sankt Augustin unterstreicht die wichtige Rolle NRWs im Innovationsthema Künstliche Intelligenz. Die Leitplanken für diese überaus erfolgreiche Hochschulentwicklung stellt das neue Hochschulgesetz dar, mit dem wir den Hochschulen Autonomie und eigenverantwortliche Gestaltungsmöglichkeiten zurückgegeben haben.

Neben dem akademischen haben wir auch den Bereich der beruflichen Bildung und Ausbildung mit der Agenda zur Stärkung der beruflichen Bildung ausgebaut. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Gesundheitsfachberufen. Zum 1. Januar 2021 haben wir in diesem Bereich die Schulgeldfreiheit eingeführt. Das Land übernimmt die Ausbildungskosten und leistet damit einen erheblichen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität einer Karriere im Gesundheitsfachbereich. Auch der Krankenhaussektor wird so stark gefördert wie noch nie. Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie setzen wir damit ein wichtiges Zeichen: Die Mittel für die Krankenhaus-Einzelförderung wurden im Haushalt 2022 auf ein Rekordhoch von 106 Millionen EUR gesetzt. Damit können lokale Maßnahmen in 22 Krankenhäusern gefördert werden, die für eine langfristige, qualitativ hochwertige und patientengerechte Gesundheitsversorgung und bessere Arbeitsbedingungen in den 345 nordrhein-westfälischen Krankenhäusern sorgen. Insgesamt investierte die Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode über zwei Milliarden EUR mehr in die Krankenhausversorgung im Vergleich zur 16. Legislaturperiode. Davon profitieren auch unsere Bonner Krankenhäuser und das Universitätsklinikum.

In den letzten beiden Jahren feierte Bonn das Beethoven-Jahr 2020 – ein schöner Anlass, um die Bedeutung der pulsierenden Kulturlandschaft der Metropolregion Rhein-Ruhr hervorzuheben. Der Kulturetat des Landes NRW steigt bis 2022 von 200 auf 300 Millionen EUR. Empfänger dieser Stärkungsinitiative Kultur sind unter anderem die kommunalen Theater, Orchester, die Freien Darstellenden Künste und die Freie Musikszene. Mit dem Förderprogramm „Neue Wege“ vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft konnten auch die Produktionen im Rahmen des Projekts FOKUS |’33| der Oper Bonn mit rund 1,25 Millionen EUR gefördert werden.

Viel erreicht – aber noch viel vor uns: Die Corona-Pandemie hat offengelegt, dass wir in Bund, Land und Kommunen in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen stehen. Wir wollen sie mit Sachverstand und ohne ideologische Grabenkämpfe anpacken. Neben Vernunfts- und Freiheitspolitik wünsche ich mir von der nächsten Landesregierung, dass sie die Bedingungen für Selbstverwirklichung und Lebensqualität, in unserer Region und im Rest von NRW, Schritt für Schritt optimiert. Gerne möchte ich daran mitarbeiten.

Die Autorin stellt Bootshäuser von Rudervereinen in Deutschland ausführlich mit Fotos, Architekten, Raumprogramm vor, skizziert die Vereine und ihre Geschichte.

Herausgegeben von Helmut Griep, erschienen im Michael Imhof Verlag, September 2021, Preis 29,95 €

Die Autorin stellt in dem Buch Bootshäuser von Rudervereinen in Deutschland ausführlich mit Fotos, Architekten, Raumprogramm, Zustand des Hauses vor, skizziert die Vereine und ihre Geschichte.

Herausgegeben und gewidmet ist der Band Helmut Griep, Ehrenvorsitzender und ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes, der Anfang 2021, vor dem Erscheinungsdatum, verstarb. In seinem Geleitwort schreibt er, die Idee zu dem Buch sei durch die Besuche in vielen Bootshäusern bei Regatten und Wanderfahrten entstanden. Ihm war dabei aufgefallen, dass viele der Häuser in bevorzugten Lagen beheimatet sind und oft von namhaften Architekten entworfen waren. Er hat es aus seiner „Privatschatulle“ und Spenden finanziert. Die Autorin war ihm vermittelt worden, weil sie ihre Diplomarbeit als Architektin über Sport-Bauten aus der vorletzten Jahrhundertwende geschrieben hat.

Mit ihren Kenntnissen aus der Architekturgeschichte beschreibt die Autorin ausführlich 52 Häuser aus der Bauzeit von 1883, dem Gründungsjahr des Deutschen Ruderverbandes, bis 1933. Damals hatte der DRV 574 Mitgliedsvereine, heute über 600, also kaum mehr. 1933 markiert somit das Ende der „Gründerzeit“ des Ruderns in Deutschland mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten und späteren Gleichschaltung vieler Vereine durch den „Nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen“. Daneben werden noch 6 Bootshäuser in Polen beschrieben, die zu Deutschland in den früheren Reichsgrenzen gehörten. Weitere 39 Bootshäuser, sind steckbriefartig knapp geschildert.

Die Autorin stellt der Beschreibung der Bootshäuser und ihrer Geschichte voran eine historische Betrachtung des Ruderns in Deutschland im gesellschaftlichen Kontext der Kaiserzeit und der Zeit der Weimarer Republik. Wir lernen, dass die Anfänge des Ruderns als „gentlemen sport“ von gut verdienenden Handelsleuten und von Akademikern zu Bootshäusern nach englischem Vorbild führten, die vom Stil eleganter Landhäuser geprägt waren. Sie lösten die einfachen Bootsschuppen und Holzhäuser der ersten Generation ab, die als Typ „Schweizerhaus“ eingeordnet werden.

Mit der steigenden Popularität des Ruderns, der Gründung von Vereinen für Frauen, für Arbeiter, für Betriebssport und für Schüler-Rudern wandelte sich nicht nur der Charakter der Clubs, sondern auch der Bootshäuser. Gerade die Schüler-Rudervereine mit einem Fokus auf Naturnähe werden als Teil der Wandervogel-Bewegung beschrieben. Die nach 1920 gebauten Häuser folgten dem Stil der schnörkellosen „Neuen Moderne“, wie wir ihn vom Bauhaus kennen. 1883 bis 1933 ist auch in der Architektur eine Zeit des Umbruchs!

Wenn bei rund 600 Rudervereinen knapp 100 Bootshäuser vorgestellt werden, kann man nicht beurteilen, wie repräsentativ die Auswahl ist. Jedenfalls wird erkennbar, dass Häuser, die Architekten, die Vereine und ihre Mitglieder, in vieler Hinsicht eine große Bandbreite abdecken. So waren die Entwurfsverfasser zum Teil solide Maurer- oder Zimmermeister, andere auch überregional sehr angesehene Vertreter ihres Faches. Das Bootshaus des AEG Kabelwerks Oberspree für die Berliner RG Elektra ist von Peter Behrens unter Beteiligung von Le Corbusiers entworfen. Behrens arbeitete u.a. als Architekt und Gestalter für AEG und hat neben vielem anderen das Verwaltungsgebäude der Firma Hoechst mit dem prägnanten Torbogen entworfen. Der Entwurf für das Bootshaus der Goethe-Universität Frankfurt stammt von Martin Elsaesser, der als Stadtbaudirektor zusammen mit Stadtrat Ernst May für die Umsetzung des Stadtentwicklungsprojektes „Neues Frankfurt“ verantwortlich war. Für die Qualität der Architektur spricht, dass viele der vorgestellten Bootshäuser als Denkmal eingestuft sind, wobei oft auch weitere Gebäude der gleichen Entwurfsverfasser diesen Status erlangt haben.

Das Raumprogramm der Bootshäuser umfasst typischerweise Bootshalle, Clubräume und Wohnräume für Hauswart, andere Betreuer oder Gästezimmer. Oft gibt es eine Aussichtsterrasse zum Wasser hin, mehrere Clubräume, Sporträume, eine Werkstatt.

Die Geschichte der Bootshäuser und ihrer Vereine spiegelt die Geschichte unseres Landes wieder. Die Wachstumsphase des Ruderns in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war geprägt durch den Wunsch nach sportlicher Betätigung und Erlebnis in der Natur aufgrund von mehr Freizeit durch wachsenden Wohlstand, steigende Mitgliederzahlen, Neubauten und Erweiterungen. Umbauten werden mit Zulassung von Frauen bei den Erwachsenen und von Mädchen bei den Schülerrudervereinen erforderlich. Der Anschluss von Schüler-Ruderern an Erwachsenen-Clubs, um der Eingliederung in die Hitlerjugend zu entgehen in den 1930ern. Im Gebiet der ehemaligen DDR wurden viele Rudervereine in Betriebssport-gemeinschaften umgewandelt. Viele Bootshäuser verfielen, wie das ganze Land. Einige erfuhren als staatliche Ruderleistungszentren ein besseres Schicksal. Nach der Wende gründeten sich viele Rudervereine neu und konnten ihr Bootshaus wieder übernehmen. Im Westen waren eine Reihe von Bootshäusern nach dem Krieg von den Alliierten oder von ausgebombten Behörden oder Firmen besetzt und die Vereine konnten ihre Häuser jahrelang nicht selbst nutzen, wie in Bonn beim GRC.

Aus dem Rheinland werden Bootshäuser in Neuwied, Bonn, Homberg und Mülheim an der Ruhr vorgestellt. Der Gymnasial-Turn-Ruder-Verein in Neuwied ist der zweitälteste Schüler-Ruderverein in Deutschland, gegründet 1883. Das heutige Bootshaus stammt aus dem Jahr 1932, war nach dem Krieg bis 1963 von der Wasserschutzpolizei genutzt. Es wird von der Autorin als beispielhaft für den Stil der Moderne der frühen1930er Jahre bezeichnet und ist so erhalten geblieben. Entwurfsverfasser war Curt Karl Rüschoff, der sich nach Angabe des Buches mit dem reformorientierten Konzept für zwei Wohnsiedlungen in Neuwied einen Namen gemacht hatte.

Das Bootshaus des Rudervereins Pädagogium Godesberg, erbaut 1910, geht auf einen Entwurf des Barmer Architekten Friedrich Schutte zurück, der 1901 auch das „Päda“, die Otto Kühne-Schule, entworfen hatte. „Reformpädagogen wie Hermann Wickenhagen und Otto Kühne waren Förderer des Schülerruderns“ über ihre eigenen Schulen hinaus, schreibt die Autorin, denn deren Erziehungsideale „wie Naturverbundenheit, Gemeinschaftsgeist und Eigenverantwortung spielten auch beim Schülerrudern eine Rolle.“ Das Bootshaus des RVPG ist ein Holzbau und in seiner äußeren Form unverändert. Innen wurde es mehrfach umgebaut; das erste Mal, um die Trennwand zu entfernen zu dem Teil, der zunächst vom WSVG, genutzt wurde, der bald in ein eigenes Haus umzog.

Das Bootshaus des Bonner Ruder-Vereins 1882, schreibt Petra Hoffmann, „vermittelt heute noch den Eindruck einer qualitätsvollen Umsetzung der Architekturströmung des Neuen Bauens am Ende der 1920er Jahre und gehört damit zu den wenigen erhaltenen Bootshäusern, die diese Zeit dokumentieren und die Sportbegeisterung der Weimarer Jahre zum Ausdruck bringen.“ Ähnlich hatte es die Denkmalbehörde bereits 1988 formuliert. Anstoß für die Anerkennung als Denkmal war die Sorge des Vereins, dass das Bootshaus dem Ausdehnungsdrang der Politik zum Opfer fallen könnte, wie es der Bonner Ruder-Gesellschaft zugunsten einer Erweiterung des Bundeshauses erging. Beinahe hätte den ARC-Rhenus dieses Schicksal zwei Mal ereilt.

Das Lob für den Erhalt des Bootshauses bedeutet auch eine hohe Anerkennung für den BRV zum Umgang mit seinem Haus seit 1930. Angestoßen und entworfen wurde der Bau von Bernhard Gelderblom, Vorstand im Verein und „Baumeister der Rheinischen Friedriech-Wilhelms-Universität Bonn von 1921 bis 1957“, so der Titel einer Schrift von 1957. Mit Planung und Bauleitung einer Reihe von Instituten, wie auch zum Beispiel  mit dem Ankauf von Gut Melb hat er die Universität, wie die Stadt, geprägt.

Die erste Erweiterung (Halle 2, heute Werkstatt) erfolgte bereits 1934, um den GRV vom Beethoven-Gymnasium aufzunehmen, der nicht von der Hitlerjugend vereinnahmt werden wollte, Dieser Anbau wurde ebenfalls von Gelderblom entworfen. Bei der Erweiterung 1970, damals für ein Schülerbootshaus, legte der Verein Wert auf eine gute Anpassung der Halle 3 mit neuem Eingang. Dafür sorgte Entwurfs-Architekt Woldemar von Holy. Bei der Modernisierung des Hauses 2014/2016 blieb die äußere Gestalt und denkmalwürdige Elemente im Inneren erhalten. Den beiden Architekten Benedikt Reipen und Gudrun Warnking gelang es, durch Änderung des Grundrisses, Entfernung von Trennwänden, zusätzliche Fensterflächen, einer Bar und weiterer Einbauten die Qualität der Innenräume deutlich zu verbessern.

Als drittes Bootshaus in Bonn wird das Heim der Akademischen Turn-Verbindung Gothia-Suevia vorgestellt. Auch hier hebt die Autorin den guten Erhaltungszustand hervor. Das Gebäude, 1910 entworfen von Leonard Gerhards, wird dadurch gekennzeichnet dass es sich in die Gestaltung der Rhein-Promenade am Wilhelm-Spiritus-Ufer perfekt einfügt. Es liegt genau in der Flucht der landseitigen Promenadenmauer und hat die gleiche Höhe wie diese. Daher folgt das Haus nicht der üblichen Bauweise der Bootshäuser senkrecht zum Fluß, sondern parallel dazu.

Das Buch zeigt anschaulich, dass gute Architektur zur Wertschätzung durch seine Nutzer und damit zur Langlebigkeit eines Gebäudes beiträgt. Es ist keine Überraschung, dass Gebäude in der Regel den Zeitgeist ihrer Entstehung und die weitere historische Entwicklung spiegeln. Das Buch macht das durch die Beschreibung der Gebäude, wie auch ihrer Geschichte, sehr anschaulich.

Man kann das Buch Ruderinnen und Ruderern sehr empfehlen, die sich mit der Geschichte des Ruderns befassen, den Vereinsvorständen zur Stärkung ihrer Argumente, auch in den Unterhalt der Gebäude zu investieren. Sicher ist es für Studenten, Architektinnen und Architekten eine wertvolle Lektüre über ein Segment aus der großen Breite der Bauaufgaben, jenseits des Tagesgeschäfts von Wohnungen und Büros. Zahlreiche Fußnoten und Hinweise auf weiterführende Literatur machen es zum wertvollen Nachschlagewerk auch für die Denkmalpflege.

Mit konkreten Maßnahmen beschleunigen wir den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik und bleiben Taktgeber der Energiewende. NRW belegt Spitzenplätze bei Erneuerbaren.

Wie können wir noch schneller aus der Kohleverstromung aussteigen und gleichzeitig eine wettbewerbsfähige und klimafreundliche Energieversorgung im Industrieland Nordrhein-Westfalen sichern? Antworten gibt die Fortschreibung der Energieversorgungsstrategie, die ich am 16. Dezember 2021 dem Landtag vorgestellt habe. Damit setzt sich die Landesregierung noch ambitioniertere Ziele beim Ausbau der Erneuerbaren und untermauert diese mit konkreten Maßnahmen und Initiativen.

Seit Veröffentlichung der Energieversorgungsstrategie NRW vor zwei Jahren haben wir in Nordrhein-Westfalen schon viel erreicht und umgesetzt: Wir gehen beim Kohleausstieg voran, haben den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft eingeleitet und belegen beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Ländervergleich vordere Plätze. Um die auf Bundes- und Landesebene angehobenen Klimaschutzziele zu erreichen, beschleunigen wir nun mit konkreten Maßnahmen den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik und treiben den Umbau zum klimaneutralen Energiesystem der Zukunft voran.

Vor diesem Hintergrund fasst die Landesregierung nun ihre Zielsetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich ambitionierter:

Bei der Photovoltaik wollen wir eine Verdreifachung, möglichst Vervierfachung der Leistung von rund 6 Gigawatt (GW) im Jahr 2020 auf 18 bis 24 GW im Jahr 2030 erreichen. Die Leistung bei der Windenergie soll von 6 GW im Jahr 2020 auf 12 GW in 2030 verdoppelt werden. Sofern es die energiewirtschaftlichen Voraussetzungen erlauben, werden wir den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf mehr als 55 Prozent bis 2030 steigern

Diese höchst ambitionierten Zielsetzungen sind mit einem umfassenden Maßnahmen- und Forderungskatalog unterlegt. Beispielsweise wird die Landesregierung den Landesentwicklungsplan ändern, die Rahmenbedingungen für die Freiflächen-Photovoltaik verbessern sowie bisher ungenutzte Flächenpotenziale für die Windenergie erschließen.

Darüber hinaus enthält die Fortschreibung konkrete Maßnahmen und Forderungen an den Bund im Hinblick auf die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die Beschleunigung des Netzausbaus, Entlastungen beim Strompreis, die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und eine erfolgreiche Wärmewende in Nordrhein-Westfalen.

Um den notwendigen Zubau erheblicher Kapazitäten flexibler Gaskraftwerke zu ermöglichen, fordert die Landesregierung effiziente Förder- und Marktmechanismen. Ferner prüfen wir unter Einbeziehung der Kommunen auch die Einführung einer kommunalen Wärmeplanung für Nordrhein-Westfalen und unterstützten die Abschaffung der EEG-Umlage.

Der Bund hat einen Koalitionsvertrag – wir haben eine Gesamtstrategie. Die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag ambitionierte Ziele für die Energiewende in Deutschland gesetzt. Größtenteils müssen diese jedoch noch mit Maßnahmen und Umsetzungsansätzen unterlegt werden. Nordrhein-Westfalen ist hier weiter: Denn mit der Fortschreibung der Energieversorgungsstrategie und den darin enthaltenen konkreten Maßnahmen und Forderungen bleiben wir als mit Abstand wichtigstes Energieland Taktgeber der Energiewende. Wir zeigen einen Weg auf, wie die beschleunigte Transformation des Energiesystems Richtung Klimaneutralität gelingen kann, ohne die Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit der Energieversorgung zu gefährden.

In Fachworkshops hat das Energieministerium zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Energiewirtschaft, Gewerkschaften, Industrie, Wissenschaft und Verbänden an der Fortschreibung der Energieversorgungsstrategie NRW beteiligt.

Das Dokument finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/fortschreibung-energieversorgungsstrategie2021

Fortschreibung 2021 der Energieversorgungsstrategie NRW

Auszug aus der Zusammenfassung:

Umsetzungsstand der Energieversorgungsstrategie NRW

Ergänzend zu dem Blick auf die geänderten Rahmenbedingungen, kommt eine Fortschreibung nicht

umhin, auch Bilanz zu ziehen und auf das zu schauen, was bereits erreicht und umgesetzt werden

konnte. Denn seit Veröffentlichung der Energieversorgungsstrategie NRW hat die Landesregierung

zielgerichtet an deren Umsetzung gearbeitet. Anhand von zehn exemplarischen Meilensteinen wird

deutlich, mit welch großem Engagement Nordrhein-Westfalen die Energiewende mitgestaltet und vo-

ranbringt.

NRW ist Frontrunner beim Kohleausstieg

Basierend auf den bundesgesetzlichen Vorgaben hat Nordrhein-Westfalen die Umsetzung des Koh-

leausstiegs eingeläutet. Während in den ostdeutschen Braunkohleländern die ersten endgültigen Still-

legungen von Braunkohlekraftwerken erst im Jahr 2028 erfolgen, wurde der erste Block im Rheini-

schen Revier bereits Ende 2020 stillgelegt. Bis einschließlich 2029 übernimmt Nordrhein-Westfalen

insgesamt mehr als 70 Prozent der bundesweit zu reduzierenden Braunkohlekapazitäten und ist da-

mit Vorreiter beim Kohleausstieg. Auch im Hinblick auf die Reduzierung der Steinkohleverstromung

geht Nordrhein-Westfalen mit gutem Beispiel voran. Knapp 50 Prozent der in den ersten drei Stein-

kohle-Ausschreibungen bezuschlagten Leistung von 8,4 Gigawatt (GW) entfallen auf Anlagen in

Nordrhein-Westfalen. Mit dem Kohleausstieg übernimmt Nordrhein-Westfalen daher schon jetzt eine

besondere Verantwortung für den Klimaschutz und trägt wesentlich zu einer deutlichen Emissions-

minderung im Energiesektor bei.

NRW belegt Spitzenplätze beim Ausbau der erneuerbaren Energien

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien belegt Nordrhein-Westfalen im deutschlandweiten Vergleich

Spitzenplätze. Trotz nicht optimaler Standortvoraussetzungen und sehr dichter Besiedlung nahm

Nordrhein-Westfalen beim Ausbau der Windenergie an Land mit einem Nettozubau von rund 280 Me-

gawatt (MW) im Jahr 2020 Platz 1 ein (Bruttozubau: 314 MW). Damit lag die installierte Leistung von

Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen Ende 2020 bei rund 6 GW. Im ersten Halbjahr 2021 liegt

Nordrhein-Westfalen nach Zahlen der Fachagentur Windenergie an Land e.V. mit einem Nettozubau

von 143 MW weiter in der Spitzengruppe, auf dem 3. Platz hinter den windstarken Ländern Nieder-

sachsen (199 MW) und Brandenburg (159 MW).

Bei der Photovoltaik (PV) lag Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 mit einem Zubau von circa 580 MW

im Bundesländervergleich auf Rang 3, nur knapp hinter dem sonnenreichen Baden-Württemberg. Mit

diesem Zubau übertraf Nordrhein-Westfalen zum fünften Mal in Folge den PV-Zubau des Vorjahres

deutlich. Die installierte PV-Leistung in Nordrhein-Westfalen lag Ende 2020 bereits bei knapp 6 GW.

Eine wichtige Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien wird mit der Verfügbarkeit von

Informationen über Potenziale und Flächenverfügbarkeiten geschaffen. Neben einer Erweiterung des

Solarkatasters hat die Landesregierung unter anderem eine grundlegende Überarbeitung der Potenzi-

alstudie Windenergie aus dem Jahr 2012 beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

NRW (LANUV) in Auftrag gegeben. Zentrales Ziel dieser Überarbeitung ist die Abschätzung des Ge-

samtpotenzials zur Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2030 auf Basis aktuel-

ler Daten und Rahmenbedingungen. Abgeleitet aus den Ergebnissen der Studie kann das Potenzial

für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen in 2030 zwischen rund 14 GW und 15 GW abgeschätzt

werden.

Startschuss für den Wasserstoff-Hochlauf in NRW erfolgt

Mit der Veröffentlichung der Wasserstoff Roadmap Nordrhein-Westfalen im November 2020 hat die

Landesregierung einen Fahrplan vorgelegt, wie Nordrhein-Westfalen den Hochlauf der Wasserstoff-

technologien vorantreiben wird. Auf der Grundlage eines umfassend angelegten Stakeholder-Prozes-

ses und einer wissenschaftlich-fundierten Begleitstudie zeigt die Roadmap, welche Bedeutung Was-

serstoff (und seine Derivate) für eine moderne, zukunftsfähige und gleichzeitig treibhausgasneutrale

Wirtschaft und Gesellschaft haben kann. Außerdem sieht die Wasserstoff Roadmap für Nordrhein-

Westfalen konkrete Zielmarken für die Jahre 2025 und 2030 vor. So sollen beispielsweise bis zum

Jahr 2025 Elektrolyseanlagen für die industrielle Wasserstoffproduktion von mehr als 100 MW sowie

120 km neue Wasserstoffleitungen mit Anbindung an überregionale Leitungen in Nordrhein-Westfalen

entstehen.

NRW treibt Beschleunigung des Netzausbaus voran

Entsprechend den Zielsetzungen der Energieversorgungsstrategie NRW hat sich die Landesregie-

rung bei zentralen Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene im Rahmen von Länderanhörungen

und über Anträge im Bundesrat für eine Beschleunigung des Netzausbaus eingesetzt. Als erfolgrei-

che Beispiele lassen sich die Rechtswegverkürzung für Offshore-Anbindungsleitungen und das neue

Genehmigungsrecht für Wasserstoffinfrastruktur anführen. Damit werden die Rahmenbedingungen

für Vorhaben in Nordrhein-Westfalen konkret verbessert. Denn mit dem fortschreitenden Ausbau der

Offshore-Windenergie müssen immer mehr auf dem Meer erzeugte Strommengen direkt nach Nord-

rhein-Westfalen transportiert werden.

Im Juni 2021 wurde zudem das von der Landesregierung in Auftrag gegebene „Gutachten zur Weiter-

entwicklung der Strom-Verteilnetze in Nordrhein-Westfalen aufgrund einer fortschreitenden Sektoren-

kopplung und neuer Verbraucher“ veröffentlicht, aus dem sich sowohl Hilfestellungen für die Verteil-

netzbetreiber in Nordrhein-Westfalen ableiten lassen, als auch Hinweise, welche Stellschrauben den

Investitionsbedarf in die Netzinfrastrukturen reduzieren und so schneller mehr Elektromobilität ermög-

lichen können. Ferner hat die Landesregierung das Projekt Integrierte Netzplanung NRW initiiert.

Grundlagen für erfolgreiche Wärmewende in NRW geschaffen

Mit der energieeffizienten Bereitstellung von Strom und Wärme unterstützt die Kraft-Wärme-Kopplung

(KWK) insbesondere die Flexibilisierung des Energieversorgungssystems und trägt dazu bei, den In-

dustriestandort NRW zu sichern und klimafreundlicher zu gestalten. Im Auftrag des Ministeriums für

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat das LANUV die Potenzialstudie zur Kraft-

Wärme-Kopplung in NRW erstellen lassen und mit dem zugehörigen LANUV-Fachbericht eine fort-

schreibungsfähige Datengrundlage über aktuell verfügbare und künftig realisierbare KWK- und (CO2-

freie) Wärme-Potenziale geschaffen. Gemeinsam mit der LANUV-Potenzialstudie zur Nutzung indust-

rieller Abwärme, die bereits im Herbst 2019 veröffentlicht wurde, zeigt die KWK-Studie Lösungsoptio-

nen auf, wie die leitungsgebundene Wärmeversorgung und die KWK-Technologie zur Erreichung der

Klimaschutzziele beitragen können.

Energieeffiziente Gebäude und urbane Energielösungen

Im Rahmen des Projektes „100 Klimaschutzsiedlungen“ fördert Nordrhein-Westfalen den Bau und die

Sanierung von 100 Klimaschutzsiedlungen, die sich durch eine Vielfalt unterschiedlicher energeti-

scher und architektonischer Konzepte im Neubau und Bestand auszeichnen. Ziel des Projektes ist es,

die wärmebedingten CO2-Emissionen in Wohnsiedlungen und somit auch die Energiekosten konse-

quent zu reduzieren. Hierfür können alle Technologien, die zur CO2-Einsparung geeignet sind, einge-

setzt werden. Bis Ende Juli 2021 konnten alle vorgesehenen 100 Siedlungen qualifiziert werden.

Mehr als die Hälfte der Siedlungen wurden bereits fertiggestellt, die anderen befinden sich im Bau o-

der in der Planung.

Mit der Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Landesregierung und der Verbraucherzentrale

NRW e.V. in den Jahren 2021 bis 2025 sind die notwendigen Weichen gestellt, um örtliche Energie-

beratungsperspektiven für private Haushalte langfristig zu sichern. Die bei den Beratungsstellen der

Verbraucherzentrale NRW in den Kommunen vor Ort festangestellten Energieberaterinnen und Ener-

gieberater werden somit verstetigt und in die institutionelle Förderung überführt. Eine wichtige Funk-

tion in der Energieberatung nehmen zudem die Berufsgruppen der Architektur, des Ingenieurwesens

und des Handwerks sowie etwa kommunale Betriebe wahr.

Klimaverträgliche Mobilität in NRW nimmt Fahrt auf

Der Hochlauf der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen konnte beschleunigt werden. Seit Anfang

2021 ist jeder vierte neu zugelassene PKW in Nordrhein-Westfalen ein Elektrofahrzeug, davon sind

etwa die Hälfte rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge. Nordrhein-Westfalen war das erste Bun-

desland, das ein breites Förderprogramm für private und betriebliche Ladeinfrastruktur aufgestellt hat.

Zudem wurde öffentliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen gefördert.

Das selbst gesetzte Ziel, bis zum Jahr 2022 20.000 Ladepunkte in Nordrhein-Westfalen zu installie-

ren, konnte weit übertroffen werden. Bereits bis Ende September 2021 wurden ca. 65.000 nicht-öf-

fentlich zugängliche und ca. 10.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte gefördert. Maßgeblich hat die

Förderung im Rahmen des Programms progres.nrw – Emissionsarme Mobilität zur Übererfüllung des

Ziels beigetragen.

Energieforschungsoffensive: Innovationen made in NRW

Durch eine starke Energieforschung entstehen die Innovationen, die Nordrhein-Westfalen für eine be-

schleunigte Transformation zu einem klimaneutralen Energiesystem benötigt. Dies war Ansatzpunkt

der Energieforschungsoffensive.NRW der Landesregierung. Innovationen und Technologien sollen

schnell marktreif entwickelt und breit eingesetzt werden können. Durch die landesseitige Förderung

von zukunftsweisenden Projekten und weiteren Aktivitäten konnte die anwendungsnahe Energiefor-

schung in Nordrhein-Westfalen weiter gestärkt werden.

Neuausrichtung des Förderprogramms progres.nrw – Klimaschutztechnik

Im August 2021 hat die Landesregierung das überarbeitete Förderprogramm progres.nrw vorgestellt.

Der bisherige Programmbaustein progres.nrw – Markteinführung heißt nun progres.nrw – Klima-

schutztechnik. Mit der Neufassung der Förderrichtlinie ist auch eine umfassende Weiterentwicklung

der Programminhalte verbunden. In Umsetzung von Maßnahmen aus der Energieversorgungsstrate-

gie NRW wird das Programm dabei stärker auf die Energie- und Klimaschutzziele des Landes ausge-

richtet. Ziel der Neufassung der Programmrichtlinie ist es, Nordrhein-Westfalen zum Vorreiter beim

Rollout neuer Technologien für die Transformation hin zu einem klimaneutralen Energiesystem zu

machen.

Mit der neuen NRW.Energy4Climate stark aufgestellt für die Zukunft

Die Landesregierung hat die operative Begleitung ihrer Energie- und Klimaschutzpolitik neu geordnet

und zukunftsfest aufgestellt. Auftrag der neuen Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate ist die Un-

terstützung der Klimaschutz- und Energiewendeziele bei gleichzeitiger Stärkung des Industrie- und

Technologiestandorts Nordrhein-Westfalen. Unter dem Dach der Landesgesellschaft für Energie und

Klimaschutz werden bisherige Initiativen gebündelt und gestärkt.

Interview mit Anja Ramos, Stadt Bonn, Leiterin des Amtes für Soziales und Wohnen

Frau Ramos, Sie sind Leiterin des Amtes für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn und können von positiven Erfahrungen aus einer/mehreren? Informationsveranstaltungen über ein Wohnungsbau-Projekt/e? berichten. Um welches Projekt und welche Veranstaltung ging es dabei?

Die Informationsveranstaltungen zu größeren Baumaßnahmen im Rahmen von ortsteil- und Entwicklungsplanung, vorhabenbezogenen Bebauungsplänen u.a.m. werden in der Regel vom Stadtplanungsamt durchgeführt. Bei den von uns begleiteten Projekten ist es unser Ziel, Bedenken der Nachbarschaft bereits im Vorfeld durch Informations-veranstaltungen auszuräumen, über unsere Konzepte aufzuklären und Akzeptanz zu gewinnen. Hiermit wurden in der Vergangenheit positive Erfahrungen gemacht. Zuletzt haben wir in Beuel zu einem neuen geplanten Wohnprojekt informiert und sind auf ganz überwiegend positive Resonanz in der Beueler Bürgerschaft gestoßen.

Welche Bedenken haben die Teilnehmer der Veranstaltung vorgebracht? Was waren Ihre wesentlichen Argumente?

Wenn das konkrete Projekt vor der eigenen Haustüre ansteht, werden Sorgen der Anwohner wie „Hier entsteht ein neues Ghetto!“, „In unserem Quartier gibt es schon genug „Sozialwohnungen!“ oder „Schaffung eines neuen sozialen Brennpunkts!“ geäußert. Diesen Bedenken begegnen wir mit folgenden Argumenten:

  • Der geförderte Wohnungsbau trägt – anders als in früheren Jahren – dazu bei, dass qualitativ hochwertiger, barrierefreier Wohnraum bereitsteht und die Mietbindung langfristig preisdämpfend auf den Wohnungsmarkt wirkt.
  • Die baulichen Anforderungen an den landesgeförderten Wohnungsbau sind heute sehr hoch und führen zu optisch attraktiven Quartieren.
  • Für jedes Bauvorhaben findet im Vorfeld eine Sozialverträglichkeitsprüfung statt.
  • Rund die Hälfte der Bonner Bürger und Bürgerinnen ist einkommensmäßig so gestellt, dass sie grundsätzlich berechtigt sind, einen sogenannten Wohnberechtigungsschein zu beantragen. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht nur um Transferleistungsempfänger*innen, sondern auch um Auszubildende, Studierende, Alleinerziehende, Senior*innen, Familien mit niedrigem bzw. mittlerem Einkommen, etc. Diese Zahlen und die Diversität der Personengruppen verdeutlichen, dass innerhalb der wohnberechtigten Haushalte bereits eine große soziale Durchmischung vorhanden ist, die sich dann auch in der Belegung des geförderten Objektes, die mit Augenmaß einvernehmlich durch die Investierenden und die städtische Wohnungsvermittlung erfolgt, widerspiegelt.
  • Durch die Anwendung des Bonner Baulandmodells ist gewährleistet, dass geförderter Wohnungsbau dezentral und verträglich im gesamten Stadtgebiet realisiert wird.
  • Bei Objekten für wohnungslose Menschen, bzw. Menschen mit Fluchthintergrund sorgt ein Belegungs- und Betreuungskonzept dafür, dass keine zusätzlichen Problemlagen entstehen.

Welche Bedeutung hat preiswertes Wohnen für Bonn allgemein, für die Stadt als Arbeitgeber und für die Bonner Bürger? Was wünschen Sie sich als Unterstützung aus der Stadtgesellschaft?

Ein angemessenes Angebot an Wohnraum in allen Preissegmenten prägt unsere Stadtgesellschaft nachhaltig. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist gerade in Ballungszentren wie Bonn eine der drängendsten gesellschaftspolitischen Aufgaben unserer Zeit. Angemessener und bezahlbarer Wohnraum ist eine Grundvoraussetzung, um in einer Stadt zu leben, zu arbeiten und „Teil der Stadt“ zu sein. Es ist daher eine gemeinsame Herausforderung, Menschen, die Teil der Stadtgesellschaft sind, Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Bonn ist durch seine zahlreichen Unternehmen, Institutionen und Organisationen, die Universität und die Uniklinik ein wichtiger und attraktiver Wirtschaftsstandort und muss – um das zu bleiben – den Mitarbeitenden aller Einkommensgruppen Lebensraum bieten. Auch aus Gründen der Klima- und Verkehrspolitik müssen die Menschen, die in Bonn arbeiten, auch hier bezahlbaren Wohnraum finden.

In den Bauprojekten des geförderten und frei finanzierten Wohnungsbaus werden häufig bereits zusätzliche Angebote im Quartier vorgesehen, die über das reine Wohnen hinausgehen. Exemplarisch zu nennen sind besondere Wohnprojekte, pflegerische Angebote, Sozial- und Gemeinschaftsräume, Kinderbetreuungsangebote und eine Versorgungsinfrastruktur.

Wieviel Geld muss die Stadt jedes Jahr für die „Kosten der Unterkunft“ aufwenden?

Im Jahr 2020 beispielsweise hat die Stadt Bonn insgesamt 105.437.511 Euro für Unterkunfts- und Heizkosten aufgewendet. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Aufteilung der „Kosten der Unterkunft“ nach den jeweiligen Rechtskreisen.

3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt)2.902.617 €
4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung)24.938.583 €
Asylbewerberleistungsgesetz1.488.707 €
SGB II (Grundsicherung für Erwerbsfähige)76.107.604 €
Gesamt105.437.511 €

Für das Jahr 2021 steht uns noch kein belastbares Datenmaterial zur Verfügung.

Was sind die wichtigsten 3 Ziele Ihrer Arbeit?

  • Bezahlbarer Wohnraum ist in Bonn ein sehr wichtiges Thema, denn die Menschen aus unserer Mitte können die Mieten nicht mehr bezahlen. Dabei geht es zum Beispiel um unsere Kinder im Studium oder in Ausbildung, um unsere Kolleginnen und Kollegen, deren Verdienst nicht reicht, vielfach um Seniorinnen und Senioren, aber auch um deren Pflegepersonal, um das Personal in der medizinischen Versorgung und auch um Menschen mit Fluchthintergrund, die längst einen Bleibestatus haben und Bonner Bürgerinnen und Bürger sind.

Eine EU-Resolution sieht vor, bis 2030 Wohnungslosigkeit zu beenden. Das ist noch ein weiter Weg!

  • Die Entwicklung von und das Management in Quartieren unter Einbeziehung der Bewohnerschaft für deren Wohlbefinden und Identifikation mit ihrem Wohnumfeld ist eine wichtige und zukunftsweisende Aufgabe. Hier freuen wir uns sehr über die Initiativen von Ortsausschüssen, Trägern, Vereinen und anderen Interessierten.
  • Und ganz wichtig: Die Stadtgesellschaft wird älter bei gleichzeitigem Wegfall von familiären Versorgungsstrukturen. Wir bleiben heute länger und bis ins hohe Alter hinein in unserer eigenen Wohnung, allerdings oftmals allein. Hierfür braucht es dezentrale und niedrigschwellige Angebote von, mit und für Seniorinnen und Senioren, die Kontakte, Ansprache und Sicherheit bieten und der Vereinsamung entgegenwirken.

Darüber hinaus könnte ich unzählige weitere Aufgaben meines Amtes, bzw. der Sozialverwaltung insgesamt benennen, die nebeneinander eine hohe Priorität genießen.

Kurzer Lebenslauf und Beschreibung der Aufgaben Ihres Amtes

Ich bin seit September 2020 Leiterin des Amtes für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn. Seit nunmehr 30 Jahren bin ich im sozialen Bereich, v.a. in Köln, tätig und verfüge über langjährige kommunale Berufserfahrungen (Jugendamt, Schulamt, Abteilungsleitung im Sozialamt), war aber auch im Jobcenter tätig und kenne ebenfalls die Trägerseite durch meine Arbeit bei der AWO in Köln.

Die Aufgaben meines Amtes sind äußerst vielfältig. Das macht es ebenso spannend wie herausfordernd.

Die Basis ist die Leistungsgewährung für diejenigen Menschen, die zeitweise oder auf Dauer auf Leistungen angewiesen sind: Zum Beispiel um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, um Kosten für ihre Pflege oder ihren Heimplatz, die Klassenfahrten und Lernhilfe ihrer Kinder zu finanzieren oder den Bonn-Ausweis für Vergünstigungen zu erhalten.

Wir sind als „Heimaufsicht“ wichtige Prüfbehörde, aber auch Berater in der stationären und ambulanten Pflege. Das Haus der Bonner Altenhilfe und die Seniorenbegegnungsstätten gehören ebenfalls ganz wichtig zum Portfolio. Wir sind mit dem behindertenpolitischen Teilhabeplan beauftragt und unterstützen Menschen mit Behinderungen im Beruf. Wir agieren in der Sozialplanung und im Quartiersmanagement, um Lebens- und Aufenthaltsbedingungen vor Ort zu verbessern und für eine auskömmliche Angebotsstruktur zu sorgen.

Dazu versorgen wir geflüchtete Menschen und ihre Familien in Unterkünften, bieten ein Obdach für wohnungslose Menschen und übernehmen bei entsprechendem Hilfebedarf gesetzliche Betreuungen. Auch planen wir ein angemessenes Suchthilfeangebot und sind mit dem sozialen Dienst für die Menschen mit unterschiedlichster Problemlage da. Wir werben für geförderten, also bezahlbaren Wohnraum und bieten dafür Investoren Beratung und Unterstützung an.

Und nicht zuletzt fördern wir mit der Freiwilligenagentur im Amt vielfältiges und für die Stadtgesellschaft äußerst wichtiges bürgerschaftliches Engagement. Das alles gelingt uns natürlich nur in guter Kooperation mit den Verbänden, Trägern, Vereinen und Initiativen in Bonn!

Das Interview für RheinPublik führte Werner Preusker