Sonderbericht des Bundesrechnungshofs zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung
1. Einleitung
Das Gelingen der Energiewende ist eine enorme Herausforderung. Sie zielt auf eine grundlegende Umstellung der Energieversorgung in Deutschland auf erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz ab. Schon im Jahr 2035 soll das Stromsystem weitgehend klimaneutral sein. Die Bundesregierung ist dabei auf eine anhaltende Unterstützung ihrer Bürgerinnen und Bürger angewiesen, damit die Transformation erfolgreich ist.
Die Maßnahmen auf dem Weg dahin müssen wirksam sein. Und sie dürfen die Menschen und die Wirtschaft nicht überfordern.
Mit unseren Prüfungen machen wir als Bundesrechnungshof transparent, wo wir, Deutschland, die Bundesregierung stehen und wo Verbesserungen dringend notwendig sind.
Deshalb haben wir uns schon mehrfach zur Energiewende geäußert, zuletzt im Jahr 2021 in einem Sonderbericht zur Frage, wie der Bund die Energiewende steuert. Das Ergebnis war: unzureichend!
Seitdem hat der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine weitere Schwachpunkte und Herausforderungen der deutschen Energieversorgung offenbart. Daraufhin hat die Bundesregierung einen massiven weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien angekündigt. Im Jahr 2030 sollen sie 80 % des Bruttostromverbrauchs decken – mit dem Ziel Klimaneutralität und Verringerung der Importabhängigkeiten bei fossilen Energien.
Diese Entwicklungen und Ziele haben wir zum Anlass genommen, zu prüfen, wie die Bundesregierung die Energiewende umsetzt mit Blick auf die energiepolitischen Vorgaben und Ziele: eine sichere, bezahlbare sowie umweltverträgliche Versorgung mit Strom.
Unser Prüfungsergebnis ist ernüchternd: Die bisherigen Maßnahmen sind ungenügend. Die Bundesregierung ist im Verzug beim Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze sowie beim Aufbau von Backup-Kapazitäten. Hinzu kommen Wissenslücken über die Umweltwirkungen der Transformation und kein Konzept gegen hohe Strompreise. Zugleich fehlt ihr ein integriertes Monitoring, das alle energiepolitischen Ziele in den Blick nimmt. Die Risiken für die Energiewende und damit für unseren Wohlstand sind groß. Die Bundesregierung sollte unsere Prüfungsfeststellungen nutzen, um die aufgezeigten Defizite zu beseitigen.
Was heißt das im Einzelnen?
Der Bundesregierung sind energiepolitische Ziele vorgegeben: Die Energieversorgung soll sicher, bezahlbar und umweltverträglich sein (§ 1 EnWG). Jedoch ist sie bei keinem dieser drei Ziele auf Kurs: Die sichere Versorgung ist gefährdet, Strom ist teuer und Umweltwirkungen kann die Bundesregierung nicht umfassend bewerten.
So gefährdet die Bundesregierung die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung, den Wirtschaftsstandort Deutschland sowie das Erreichen der Klimaschutzziele.
Denn übergreifend festzuhalten ist: Die Bundesregierung hat kein wirksames Monitoring zur Steuerung der Energiewende.
- Für die Versorgungssicherheit unterstellt das Monitoring, dass alle ambitionierten Ziele rechtzeitig erreicht werden („Best-case“) – obwohl die tatsächlichen Entwicklungen eine andere Sprache sprechen. Der „Best-case“ ist sehr unwahrscheinlich und wirklichkeitsfremd. Den Zweck des Monitorings hebelt das Bundeswirtschaftsministerium faktisch aus. Damit fehlt ein funktionierendes Frühwarnsystem zur Identifizierung von Handlungsbedarfen.
- Für Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit fehlen bis heute die Ziel- und Monitoringsysteme, die für eine Bewertung der Energiewende notwendig sind. Mit dem Einstellen des Monitorings „Energie der Zukunft“ hat die Bundesregierung das einzige Instrument ausgesetzt, mit dem sie Wechselwirkungen und Zielkonflikte zwischen den energiepolitischen Zielen erfassen und lösen konnte.
2. Versorgungssicherheit
Die sichere Stromversorgung ist gefährdet, denn die Bundesregierung hinkt ihren Zielen in wesentlichen Bereichen hinterher. Schließlich müssen die Erneuerbaren Energien einen steigenden Strombedarf decken. Dieser soll um 33 % ansteigen auf 750 TWh in 2030 (von 565 TWh in 2021). Am vorgezogenen Kohleausstieg im Jahr 2030 hält die Bundesregierung fest, den Ausstieg aus der Kernenergie hat sie bereits im April 2023 vollzogen.
Gleichzeitig
- verzögert sich der Ausbau erneuerbarer Energien. So konnte die Bundesregierung 2023 nur 50 % der geplanten Leistung bei Windenergie an Land vergeben: statt 12,84 GW nur 6,38 GW. Um den Zielpfad zu erreichen, müsste sie im Jahr 2024 nunmehr 16,46 GW vergeben. Das ist nicht realistisch.
- kann die Bundesregierung ihren Zeitplan für den Zubau gesicherter, steuerbarer Backup-Kraftwerke voraussichtlich nicht einhalten.
- liegt der Netzausbau sieben Jahre und 6 000 km hinter der Planung zurück.
Auf den Punkt gebracht: Unzureichende Kapazitäten und ein wirklichkeitsfremdes Monitoring gefährden die sichere Versorgung mit Strom.
3. Bezahlbarkeit
Auch die Bezahlbarkeit der Stromversorgung ist gefährdet. Sehr hohe Stromkosten belasten die Unternehmen, also den Wirtschaftsstandort Deutschland, und private Haushalte.
Die Energiewende geht mit massiven Kosten einher, deshalb sind weitere Preissteigerungen absehbar. Allein der Ausbau der Stromnetze erfordert Investitionen von mehr als 460 Mrd. Euro bis 2045. Um den sehr hohen Strompreisen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung diese wiederholt mit staatlichen Mitteln punktuell bezuschusst. Dadurch entsteht ein falsches Bild der tatsächlichen Kosten der Transformation.
Die Bundesregierung muss die Systemkosten der Energiewende klar benennen. Und endlich bestimmen, was sie unter einer bezahlbaren Stromversorgung versteht.
4. Umweltverträglichkeit
Die Bundesregierung kann nicht gewährleisten, dass die Energiewende die Umwelt möglichst wenig belastet. Denn ihr liegen zwar Erkenntnisse zu negativen Umweltwirkungen erneuerbarer Energien vor, wie der Inanspruchnahme von knappen Flächen und Ressourcen oder zur Biodiversität. Zu zahlreichen Umweltwirkungen hat sie aber keine oder nur ungenügende Daten, um die Auswirkungen der Energiewende bewerten zu können.
Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die Energiewende die schutzwürdigen Belange der Umwelt ausreichend berücksichtigt. Hierfür muss sie umgehend ein wirksames Ziel- und Monitoringsystem zur Umweltverträglichkeit einführen, um unerwünschte Wirkungen frühzeitig zu erkennen und angemessen nachzusteuern.
5. Fazit
Das Gelingen der Energiewende ist von herausragender Bedeutung für Deutschland. Ihre Ziele sind ambitioniert. In der Umsetzung hinkt Deutschland diesen Zielen aber deutlich hinterher. Bei der Stromversorgung ist die Bundesregierung nicht auf Kurs. Ein Scheitern hätte gravierende Folgen. Schließlich ist der Erfolg der Energiewende zentral für ihre Akzeptanz in der Bevölkerung, für den Wirtschaftsstandort Deutschland und für das Erreichen der Klimaschutzziele.
Die Bundesregierung muss dringend umsteuern, damit die Transformation erfolgreich ist. Sie sollte unsere Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen nutzen, um die aufgezeigten Defizite zu beseitigen:
- um Klimaneutralität bei gleichzeitiger sicherer, bezahlbarer und umweltverträglicher Versorgung mit Strom zu erreichen;
- um das Generationenprojekt Energiewende endlich zielgerecht umzusetzen.
https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2024/energiewende/kurzmeldung.html