Viele Bürger sorgen sich, dass die zusätzlichen Kredite zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in Deutschland und Europa zu weiteren Steuererhöhungen führen werden.
Schon heute aber ist die Steuerbelastung der Bürger und Unternehmen in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern sehr hoch. Die vergangene OECD-Studie „Taxing Wages“ macht es deutlich: Deutschland belastet seine Bürger mit Steuern und Abgaben so stark, wie dies nur eine weitere Industrienation der Welt tut. Wir liegen in Punkto Steuer- und Abgabenhöhe auf dem sehr zweifelhaften Platz 2 der Welt. Nicht zuletzt aus diesem Grunde sind wir im „Doing-Business-Index“ der Weltbank im Jahr 2019 bereits auf Platz 24 hinter Island, Mauritius und Nordmazedonien gefallen. Zum Vergleich: Im Jahre 2015 belegten wir noch Platz 14.
Deutschland wurde also schon lange vor Corona für die Wirtschaft unattraktiver. Die Unternehmenssteuer wurde selbst in den USA substanziell gesenkt, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Deutschland aber bewegt sich in diesem Fahrwasser wie ein schwer manövrierfähiger Tanker, der sich mit rund 30 % Unternehmenssteuer weit über dem Durchschnitt in der EU befindet. Auch der Mittelstand, der laut KfW im Jahr 2018 über 70 % aller Erwerbstätigen beschäftigte, klagt über die hohen Belastungen.
Auf diese Ausgangslage prallte Covid-19 mit der Wucht seinen nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich bedrohlichen Folgen. Zur Abmilderung der schlimmsten Konsequenzen bediente sich der Staat neuer Schulden. Der bisherige Nachtragshaushalt beläuft sich auf gut 150 Mrd. Euro, die Kreditobergrenze des Art. 115 Grundgesetz wurde für 2020 überschritten, die Verschuldensquote im Verhältnis zum BIP steigt laut Prognose kurzfristig auf 75, 6 %, soll laut Statista jedoch bereits im Jahr 2021 wieder auf 71,8 % sinken.
Sind all dies valide Gründe, die Daumenschraube „Steuern“ weiter anzuziehen?
Eilig prüfte der wissenschaftliche Dienst des Bundestages mit Gutachten vom 9. April 2020 die Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe. Können Wohlhabende durch einmalige Zahlung zur Refinanzierung des Staates herangezogen werden? so die Fragestellung. Dabei handelt es sich um eine historische Maßnahme, die bislang nur dreimal virulent wurde: als Wehrbeitrag von 1913, als Reichsnotopfer von 1919 und als Kriegslastenausgleich im Jahre 1952. Die Einmaligkeit einer staatlichen Ausnahmelage, mit der eine solche Abgabe begründet werden kann, dürfte angesichts der soliden Staatsfinanzen bis Corona kaum vorliegen. Allein der Auftrag eines solchen Gutachtens aber zeigt, in welche Richtung die Politik denkt.
Mitnichten aber ist die Spirale aus Steuern und Abgaben der einzig und vor allem der richtige Weg zurück zu soliden Staatsfinanzen.
Nach der amtlichen Steuerschätzung von September 2020 ist trotz Corona gar überraschend mit steigenden Einnahmen zu rechnen! Steuereinnahmen können und sollten u.a. dadurch gesteigert werden, dass Wachstumshemmnisse beseitigt werden, denn nur so wird die dringend notwendige Luftzufuhr an Liquidität für Privathaushalte, Mittelstand und Industrie gesichert. Durch kluge Reformen könnte zudem die Schwarzarbeit verringert und die hohe Quote von Langzeit-Arbeitslosen gerade in Großstädten wie Köln und Bonn verringert werden, um nur wenige Beispiele zu nennen.
Es muss deshalb alles darangesetzt werden, weitere Steuererhöhungen zu vermeiden!
Steuerschätzung von September 2020
Das Bundes-Finanzministerium hat zur Steuerschätzung am 10. September 2020 geschrieben:
„Die Steuereinnahmen sind in diesem Jahr laut Prognose stabil im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung. Mindereinnahmen im weiteren Prognosezeitraum (2021-2024) gegenüber der Mai-Steuerschätzung sind insbesondere auf die steuerlichen Entlastungen zurückzuführen und in diesem Sinne auch beabsichtigt, um die Liquidität von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu sichern.
In diesem Jahr sind gegenüber der Mai-Schätzung laut Prognose insgesamt keine signifikanten Steuermindereinnahmen zu verzeichnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in diesem Jahr für sich genommen bereits die befristete Mehrwertsteuersenkung zu Mindereinnahmen in Höhe von rund 20 Mrd. Euro führt und der Kinderbonus zu Mindereinahmen in Höhe von rund 4 Mrd. Euro. Beide Maßnahmen wurden nach der letzten Steuerschätzung umgesetzt und waren daher in der Mai-Steuerschätzung nicht berücksichtigt. Im gesamten Prognosezeitraum prägen die beispiellosen steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie die Entwicklung der Steuereinnahmen.
Verglichen mit der Steuerschätzung vom Mai 2020 werden die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen im Jahr 2020 um 0,1 Mrd. Euro niedriger ausfallen. Für den Bund ergeben sich dabei Mindereinnahmen von 9,2 Mrd. Euro. Demgegenüber verzeichnen die Länder und Gemeinden Mehreinnahmen von 9,3 Mrd. Euro bzw. 1,4 Mrd. Euro.
Im nächsten Jahr kommt es im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung zu deutlichen Mindereinnahmen, die im Wesentlichen durch die Steuerrechtsänderungen begründet sind. In den Jahren 2022 bis 2024 klingen die Wirkungen der Steuerrechtsänderungen auf das Steueraufkommen aus und können teilweise durch positive gesamtwirtschaftliche Effekte kompensiert werden. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat seine Prognose für das Jahr 2021 um -19,6 Mrd. Euro (Bund: -10,6 Mrd. Euro), 2022 um -5,5 Mrd. Euro (Bund: -1,1 Mrd. Euro), 2023 um -4,4 Mrd. Euro (Bund: -1,2 Mrd. Euro) und 2024 um 0,0 Mrd. Euro (Bund: +3,0 Mrd. Euro) angepasst. Die zu erwartenden Mehreinnahmen des Bundes im Jahr 2024 gehen dabei im Wesentlichen auf niedrigere EU-Abführungen zurück.“
Eine Graphik des BMF zeigt die Ergebnisse der Steuerschätzung für die Jahre 2020 bis 2024, differenziert nach Bund, Ländern, Gemeinden und EU. Eine zweite Graphik des BMF zeigt die vergleichsweise geringen Änderungen gegenüber die vorangehenden Steuerschätzung von Mai 2020.
Konsolidierung der öffentlichen Haushalte durch Sparen und Wachstumsimpulse
Zum Sparen und zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen liegen eine Reihe von Vorschlägen vor.
So hat der beim Bundeskanzleramt angesiedelte Nationale Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme vom 8. Juli 2020 gefordert, den Bürokratieabbau als kostenloses Konjunkturprogramm stärker zu nutzen. Dafür zeigte er zahlreiche Hebel auf.
Weitere Vorschläge sind zum Beispiel den Publikationen NEUSTAAT und AUFSTIEG zu entnehmen, die beide auf RheinPublik vorgestellt werden.
Vorschläge der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW)
Die Landesregierung NRW treibt die Entbürokratisierung auch auf Bundesebene voran und hat dazu am 6. Oktober 2020 Vorschläge vorgelegt.
Mit dem Antrag auf Entschließung des Bundesrats bringt die Landesregierung 48 Maßnahmen zur Reduzierung bundesgesetzlicher Bürokratie und zur Erleichterung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren sowie eine Initiative für ein Belastungsmoratorium auf den Weg. Ministerpräsident Armin Laschet und Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart stellten die Maßnahmen bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin vor.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Europäische Union, Bund und die Länder haben umfangreiche Konjunkturprogramme zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie aufgelegt. Nun gilt es, die Unternehmen und Bürger von unnötiger Bürokratie zu entlasten und unkomplizierte Regelungen zu bieten. Dazu müssen auch auf Bundesebene Maßnahmen zum Bürokratieabbau entwickelt und umgesetzt werden.” Laschet weiter: „Mehr Tempo bei Planungsverfahren, mehr Freiraum für wirtschaftliche Entfaltung, einen optimalen Rahmen für Gründer und deutlich mehr Mut und Tempo bei der Digitalisierung: So schaffen wir Chancen für mehr dynamische wirtschaftliche Entwicklung, die wir jetzt in Deutschland dringend brauchen. Nordrhein-Westfalen ist Vorreiterland beim Bürokratieabbau. Seit Amtsantritt in 2017 haben wir mit unseren Entfesselungspaketen fast 60 unnötige Regelungen vereinfacht und gestrichen, um der Wirtschaft in unserem Land neue Impulse zu verleihen. Eine solche Entfesselung brauchen wir auch im Bund.”
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Fast 90 Prozent aller Investitionen kommen von privaten Unternehmen. Wenn wir das unternehmerische Potenzial auch in der Krise freisetzen wollen, brauchen wir neben Konjunkturprogrammen unkomplizierte Regelungen und die Entlastung von unnötiger Bürokratie. Durch die Vorschläge der Landesregierung setzen wir die Reihe der Entfesselungspakete fort und konzentrieren uns dabei auf Bundesregelungen. Mit schlanken Verfahren schaffen wir damit ein starkes Konjunkturprogramm zum Nulltarif.“
Der Entschließungsantrag enthält 48 Maßnahmenvorschläge.
- Belastungsmoratorium (5 Vorschläge)
- Vereinfachungen im Arbeitsrecht (5)
- Schnellere Verfahren für öffentliche Aufträge (3)
- Entrümpelung des Beihilfeverfahrens (9)
- Erleichterung datenbasierter Geschäftsmodelle unter Wahrung des Datenschutzes (3)
- Digitalisierte Verwaltungsprozesse (7)
- Klarstellungen und Standards im Umweltrecht (5)
- Schnellere Planungsverfahren (6)
- Vermeidung von Doppelstrukturen in der Raumordnung (1)
- Einfachere Abwicklungen im Außenwirtschaftsrecht (2)
- Meldeerleichterungen im Energierecht (2)